Hallo
ich bekomme eine Halbe EM-Rente wegen Berufsunfähigkeit mit 10,2 %
abzügen.
Was ist mit der Altersrente später, ist die dann auch
mit Abzügen behaftet ,oder nur die halbe Vollrente?
Gruß
Thomas
Hallo
ich bekomme eine Halbe EM-Rente wegen Berufsunfähigkeit mit 10,2 %
abzügen.
Was ist mit der Altersrente später, ist die dann auch
mit Abzügen behaftet ,oder nur die halbe Vollrente?
Gruß
Thomas
Hallo Thomas,
die Entgeltpunkte, die jetzt Ihrer Rentenberechnung zu Grunde liegen, behalten auch bei Umwandlung in eine Altersrente die bisherige Minderung.
Sofern Sie neben dem Rentenbezug noch Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, z. B. aus einer Beschäftigung, Arbeitslosengeld oder freiwillige Beiträge, werden diese bei der neuen Rentenberechnung beurteilt und entsprechend mit oder ohne Abschlägen berücksichtigt.
Die Abzüge (10,2%) bei der halben Rente bleiben. Die ca. andere Hälfte erhält Abzüge, wenn vorzeitig z. B. mit 63, als längjährig Versicherter in Rente, oder keine Abzüge wenn erst ab 65 + XX Monate in Altersrente.
Also ca. 50% Abzüge wie seither
+ ca. 50% keine Abzüge oder Abzüge wegen vorzeitig, je Monat 0,3%.
Helfen Sie uns, ihre-vorsorge.de für Sie zu verbessern!
An Umfrage teilnehmen