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Experten-Antwort

Vollrente auch abzüge

von Thomas03.04.2018 | 09:46
406 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ich bekomme eine Halbe EM-Rente wegen Berufsunfähigkeit mit 10,2 % abzügen. Was ist mit der Altersrente später, ist die dann auch mit Abzügen behaftet ,oder nur die halbe Vollrente? Gruß Thomas

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Thomas,

die Entgeltpunkte, die jetzt Ihrer Rentenberechnung zu Grunde liegen, behalten auch bei Umwandlung in eine Altersrente die bisherige Minderung.

Sofern Sie neben dem Rentenbezug noch Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, z. B. aus einer Beschäftigung, Arbeitslosengeld oder freiwillige Beiträge, werden diese bei der neuen Rentenberechnung beurteilt und entsprechend mit oder ohne Abschlägen berücksichtigt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

Robertam 03.04.2018 | 12:11
Die Abzüge (10,2%) bei der halben Rente bleiben. Die ca. andere Hälfte erhält Abzüge, wenn vorzeitig z. B. mit 63, als längjährig Versicherter in Rente, oder keine Abzüge wenn erst ab 65 + XX Monate in Altersrente. Also ca. 50% Abzüge wie seither + ca. 50% keine Abzüge oder Abzüge wegen vorzeitig, je Monat 0,3%.
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