Hallo Thomas,
die Entgeltpunkte, die jetzt Ihrer Rentenberechnung zu Grunde liegen, behalten auch bei Umwandlung in eine Altersrente die bisherige Minderung.
Sofern Sie neben dem Rentenbezug noch Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, z. B. aus einer Beschäftigung, Arbeitslosengeld oder freiwillige Beiträge, werden diese bei der neuen Rentenberechnung beurteilt und entsprechend mit oder ohne Abschlägen berücksichtigt.