In den Grundzügen errechnet sich Ihre Rente aus den
· Jahren der Beitragszahlung und weiterer rentenrechtlicher Zeiten
· Höhe der Beitragszahlungen
· Anzahl an Monaten, die Sie die Rente vor erreichen der Regelaltersgrenze beziehen (Minderung).
Warum es in einer Solidargemeinschaft für eine Rente vor erreichen der Regelaltersgrenze überhaupt einen Bonus in Form einer Abschlagsfreiheit geben soll, war im Gesetzgebungsverfahren strittig. Letztendlich hat man sich im Gespräch mit den Sozialpartnern auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab dem 65. Lebensjahr als Kompromiss geeinigt und 45 Jahre als besondere Voraussetzung definiert.
Bei dieser Regelung handelt es sich also um eine politische Entscheidung.