Mitarbeiterin geht zum 30.4.21 in Altersvollrente. Lückenlose Weiterbeschäftigung im Minijob.
Die Mitarbeiterin sagt, sie dürfe 2x450 € im Jahr mehr verdienen ohne jegliche Abzüge etc.
Ist das korrekt?
Vielen Dank
Es ist nicht klar, um welche Altersrente es sich handelt.
Bei einer Regelaltersrente darf sie hinzuverdienen was sie will und sie viel sie will.
Bei einer vorgezogenen Altersrente darf sie 2021 bis zu rund 45k hinzuverdienen, ansonsten 6.300€, ohne das eine Abrechnung erfolgt. Dies entspricht 12x 450€ + 2x 450€.
Anrechnung
Hallo Mali,
dem Beitrag von „Lol“ kann ich zustimmen. Weitere Details, zur Berücksichtigung von Hinzuverdienst bei Altersrenten können Sie auch der Broschüre „Altersrentner: So viel können Sie hinzuverdienen“ entnehmen, welche Sie unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/altersrentner_hinzuverdienst.html herunterladen können. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die aktuelle Information zur erhöhten Hinzuverdienstgrenze im Jahr 2021 unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2020/20201218_hinzuverdienstgrenze.html..
Falls sich die Frage jedoch auf Abzüge vom Einkommen bezieht ist die Behauptung Ihres Mitarbeiters so pauschal nicht korrekt.
Geringfügig ist die Beschäftigung grundsätzlich bei einem Verdienst von 450,- Euro im Monat. Ausnahmsweise kann es ein gelegentliches und vor allem: unvorhersehbares (!) überschreiten unschädlich sein. Gelegentlich bedeute in diesem Fall max. 3x innerhalb von 12 Monaten (nicht zwangsläufig Kalenderjahr). Unvorhersehbarkeit kann natürlich nur im konkreten Einzelfall geprüft werden. Mit dem Urlaub eines Kollegen ist z.B. zu rechnen.
Hallo Mali,
soweit Ihre Frage tatsächlich auf die Frage der Geringfügigkeit eines Minijobs im versicherungsrechtlichen Sinn abzielt, ist die Ergänzung von „Valzuun“ durchaus berechtigt. Die gesetzlichen Regelungen zum zulässigen Hinzuverdienst im Sinne der Rentenberechnung und der Geringfügigkeitsgrenze im versicherungsrechtlichen Sinne sind nicht deckungsgleich. Nähere Informationen zur Frage des Vorliegens von Geringfügigkeit und der zu beachtenden Zeitgrenzen bei „vorübergehendem, unvorhersehbarem Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze“ finden Sie auf den Seiten der Minijobzentrale unter https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html.. Die Minijobzentrale entscheidet als zuständige Einzugsstelle im Übrigen auch im Einzelfall, ob die Grenzen der Geringfügigkeit überschritten sind oder nicht.
Vielen Dank für die Rückmeldungen. Die Mitarbeiterin geht in die Altersvollrente ab 1.5.21. (Alter erreicht).
Sie möchte keinerlei Abzüge in Kauf nehmen, deshalb der Wunsch nach einem Minijob.
Ich verstehe Sie alle so, dass es bei einem Minijob bis zu der Grenze 450,--/Monat oder 5400,--/Jahr verdient werden darf. Ansonsten wäre es kein Minijob mehr. Unvorhergesehen würde bedeuten, dass es personellen Engpass gibt aufgrund unvorhergesehener Ereignisse (Krankheit Kollege z.B.).
Die Mitarbeiterin möchte auf keinen Fall Abzüge haben, also brutto=netto verdienen. Keine Abzüge ihrer Rente und auch keine Steuern auf den Minijob zahlen.
Ich gehe nun davon aus, dass die Mitarbeiterin nicht korrekt beraten wurde und sie nur 450/Monat verdienen darf. Korrekt?
Viele Grüße und Danke
Sie darf nicht mehr als 5400 € im Jahr verdienen, es kann z. B. durch Urlaubsgeld auch mal mehr wie 450€ sein, aber insgesamt unter 5400€ geamt, damit es ein Minijob bleibt.
Bei der Minijob Zentrale online einfach den Flyer downloaden, da steht alles wichtige drin.
Wenn Sie keine Steuern zahlen möchte, muss der AG auch die Lohnsteuer pauschal mit 2 % tragen. Darauf muss man achten.
Sie möchte keinerlei Abzüge in Kauf nehmen, deshalb der Wunsch nach einem Minijob.
Ich verstehe Sie alle so, dass es bei einem Minijob bis zu der Grenze 450,--/Monat oder 5400,--/Jahr verdient werden darf. Ansonsten wäre es kein Minijob mehr. Unvorhergesehen würde bedeuten, dass es personellen Engpass gibt aufgrund unvorhergesehener Ereignisse (Krankheit Kollege z.B.).
Die Mitarbeiterin möchte auf keinen Fall Abzüge haben, also brutto=netto verdienen. Keine Abzüge ihrer Rente und auch keine Steuern auf den Minijob zahlen.
Ich gehe nun davon aus, dass die Mitarbeiterin nicht korrekt beraten wurde und sie nur 450/Monat verdienen darf. Korrekt?
Viele Grüße und Danke
Bei einer Altersvollrente, sofern damit die Regelaltersrente gemeint ist, darf unbegrenzt zur Rente hinzuverdient werden.
Wenn es zwar eine Vollrente ist, aber eine 'vorgezogene', also vor Erreichen des regulären Rentenalters, darf in 2021 in Höhe von 46.060,00 EUR hinzuverdienst werden.
Bei einem Rentenbeginn ab 01.05. könnten also pro Monat noch 3.338,33 EUR werden.
Erst ab 2022 gilt dann wieder (sofern es nicht nochmals verlängert wird) die Grenze von 6.300,00 EUR/Kalenderjahr.
Insofern könnte Ihre Mitarbeiterin also auch mehr verdienen als die 450,00 EUR als Minijob. Dann allerdings wären von diesen Einnahmen natürlich entsprechend der gesetzlichen Regelungen Abzüge zu tätigen. Bei einem Betrag zwischen 450,00 EUR und 1300,00 EUR könnte dies dann auch als Midijob abgerechnet werden. Die Details hierzu finden Sie (und Ihre Mitarbeiterin) ebenfalls bei der Minijobzentrale.
Und jetzt wäre es noch wichtig zu wissen, ob die Dame ggf. eine Witwenrente bezieht...
(Das wird gern vergessen und hinterher ist das Theater groß.)
(Das wird gern vergessen und hinterher ist das Theater groß.)
!!!
Gruß
w.