Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Käte,
ich gehe davon aus, dass die seinerzeit gewährte Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit erfolgte und die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auf Dauer festgelegt wurde. Sie haben nunmehr die Möglichkeit, die Rente wegen voller Erwerbsminderung erneut zu beantragen. Allerdings gilt dann für den Hinzuverdienst wieder die 450 EUR Grenze.
Um über die aktuelle Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente informiert zu werden, empfehlen wir die Kontaktaufnahme zu Ihrem Rentenversicherungsträger bzw. zu einer Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung.
Die Berechnung der Rente wegen voller Erwerbsminderung würde je nach Leistungsfall mit den zusätzlich zum Teilrentenbezug erworbenen Entgeltpunkte errechnet.
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