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Experten-Antwort

vollständigen Geschäftsaufgabe

von EKT04.06.2014 | 18:21
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In dem neuen Gesetz zur Rente mit 63 heißt es: Zeiten des Bezugs von AGL1 sollen in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nur berücksichtigt werden wenn sie Folge einer Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers sind. Was bedeutet vollständige Geschäftsaufgabe? Ich wurde zum 1.1.2013 arbeitslos, weil meine Firma den kompletten Produktionsstandort von Bayern nach NRW verlagert hat. Das ist doch auch "vollständige Geschäftsaufgabe" am alten Standort? Im August werde ich 63, wird diese AGL-Zeit anerkannt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hierzu kann ich Ihnen leider noch keine zufriedenstellende Antwort geben. Wie Sie den vorherigen Beiträgen bereits entnehmen konnten, werden die Rentenversicherungsträger in nächster Zeit darüber beraten, wie diese gesetzliche Regelung auszulegen ist. Ich gehe davon aus, dass wir Ihre Frage Anfang Juli beantworten können. Unabhängig davon können Sie natürlich jetzt bereits einen Rentenantrag stellen.

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3 Antworten

icham 04.06.2014 | 19:28
Hallo "EKT", diese Frage stellen Sie bitte unsere lieben Politiker, die sich diese überaus klare und gut durchdachte Regelung in monatelanger Vorbereitung (genau 5 Tage) erdacht haben. Im Ernst: Das Gesetz ist zwar im Bundestag nun (endlich) beschlossen worden, aber noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht. Formal gesehen ist es also noch nicht mal in Kraft. Ich nehme an, dass die Rentenversicherungsträger trotzdem schon dabei sind, um diese Zweifelsfragen abzustimmen und entsprechend schriftlich niederzulegen. Aber auch dies braucht dann doch etwas Zeit. Bei der von Ihnen dargestellten Auslegung (Verlagerung des Produktionsstandortes = vollständige Geschäftsaufgabe ????) mag ich noch nicht einmal ausschließen, dass dies abschließend erst die (Sozial-) Gerichte bis hin zum BSG klären müssen. So ist das mit so klaren Gesetzestexten.... ich
Herr E. aus D.am 04.06.2014 | 19:27
Eine "vollständige Geschäftsaufgabe" im wörtlichen Sinn dürfte hier ja eher nicht vorliegen - wenngleich sich die Auswirkungen der Maßnahme für Dich im Ergebnis leider so darstellen. Ich befürchte, dass Du hier ohne einen Fachanwalt für Arbeitsrecht und eine Klage wahrscheinlich nicht zu Deinem Recht kommen wirst. Letztlich dürften ja auch die Ausführungs-und Arbeitsanweisungen zum Gesetz noch eine Rolle spielen. Also abwarten, entsprechenden Rentenantrag stellen, bei Ablehnung Widerspruch umd ggf. Klage - so würde ich es machen. Ich drück Dir die Daumen!
icham 04.06.2014 | 19:51
Zitat von Herr E. aus D. anzeigenausblenden
[Klugscheißer- Modus an] Ich würde eher einen Fachanwalt für Sozialrecht empfehlen- denn dies ist keine Frage des Arbeitsrechts sondern des Rentenanspruchs nach dem SGB VI --> Sozialrecht. Bitte nehmen Sie keinen "Feld- und Wiesen- Anwalt" , der gerade mal weiß, wie das SGB ausgeschrieben wird. Mancher Rentenberater hat da mehr Ahnung [Klugscheißer- Modus aus] ich
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