Hallo Gudrun,
die Frage lässt sich nicht leicht pauschal beantworten. Einerseits hat das Kind, solange ein Vater nicht gerichtlich festgestellt ist, aus juristischer Sicht keinen Vater und ist beim Tod der Mutter Vollwaise. Andererseits wirkt eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung auf den Zeitpunkt der Geburt zurück, sodass dann "von Anfang an" ein Vater dagewesen wäre.
Vermutlich wird sich der Sachbearbeiter in so einem Fall nach dem Stand des Gerichtsverfahrens erkundigen, bevor die Entscheidung über Voll- oder Halbwaisenrente getroffen wird.
Wichtig: Eine einmal gezahlte Vollwaisenrente kann in die Halbwaisenrente umgewandelt werden, wenn eine Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.