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Vollwaisenrente während eines Urlaubssemesters wegen Krankheit?

von isi09.04.2008 | 15:46
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4 Antworten

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Ich wüßte gerne ob ich das gesamte Urlaubssemester Anspruch auf Vollwaisenrente habe, wenn ich das Urlaubssemester mache, weil ich für 6 Wochen krank geschrieben bin? Und wie sieht es aus, wenn ich ein Urlaubssemester nehme, weil ich ein Praktikum mache? Herzlichen Dank für die Antwort!

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es gilt der allgemeine Grundsatz, dass eine Krankheit, die nicht länger als 6 Kalendermonate dauert, die Ausbildung im Sinne des Waisenrentenrechts nicht unterbricht, solange die rechtliche Grundlage des Ausbildungsverhältnisses - in Fällen des Studiums also die Immatrikulation - fortbesteht und die Waise die Absicht hat, die Ausbildung fortzusetzen, sobald sie gesundheitlich dazu wieder in der Lage ist.

Wenn das Praktikum im Lehrplan vorgeschrieben ist, dann erhalten Sie für das Praktikum ebenfalls Waisenrente.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Ich empfehle Ihnen, sich diesbezüglich an Ihre zuständige Sachbearbeitung zu wenden.

2 Antworten

isiam 09.04.2008 | 16:40
Vielen Dank für die Antwort. Nun ist es jedoch so, dass ich gesundheitlich wieder in der Lage wäre, um die Ausbildung bzw. das Studium wieder auf zu nehmen, da ich nur bis Ende März krank geschrieben war. Aber ich darf an keiner Veranstaltung o.ä. an meiner Uni teilnehmen während des Urlaubssemesters. Wie sieht es in diesem Fall mit dem Anspruch auf Vollweisenrente aus?
zuzaam 09.04.2008 | 17:24
hi, willst du denn das urlaubssemester üerhaupt wahrnehmen? ansonsten schreib' dich doch einfach wieder um - geht im studentensekretariat ziemlich komplikationslos. das semester hat ja erst am 1.4. begonnen, vorlesungsbeginn z.b. bayern ist der 14.4 ... zuza
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