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Zur Experten-Antwort springenHallo Conny,
W*lfgang und Kaufmann-Berta-Siegfried haben Ihnen schon die richtigen Hinweise gegeben.
Nur in dem Monat, in dem der zweite Elternteil verstorben ist, besteht der Anspruch auf Halbwaisenrente und Vollrente nebeneinander - sofern der verstorbene Elternteil noch keine Rente zuvor bezogen hat.
Rentenanträge nehmen übrigens auch die ehrenamtlichen Versichertenältesten/Versichertenberater vor Ort auf oder ggf. das Versicherungsamt Ihrer Stadtverwaltung. Vielleicht können Sie dort noch einen früheren Termin erhalten (dann aber bitte den Termin in der Beratungsstelle wieder absagen).
Die ehrenamtlichen Versichertenältesten/Versichertenberater für Ihren Ort können Sie unter
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/
01_beratung_vor_ort/04_versichertenberater_und_aelteste_node.html
finden.
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