Guten Tag,
ich vermute, dass Sie zuletzt vor Beginn der Leistung Krankengeld bezogen haben. Die Berechnungsgrundlagen für das Krankengeld wären somit maßgebend für die Vergleichsberechnung aus dem Tarifentgelt.
Weiteres ist besser mit Ihrem Reha-Träger zu klären.
Mit freundlichem Gruß