Bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente gibt es grundsätzlich keine Einschränkungen hinsichtlich der Aufnahme eines Studiums.
Allenfalls bei einer möglichen Überprüfung der Erwerbsminderungsrente könnte unter Umständen die Frage auftreten, ob sich - da ja ein Studium ausgeübt wird - die Leistungsfähigkeit soweit verbessert hat, dass die Erwerbsminderung nicht mehr im bisher festgestellten Umfang besteht. Insoweit sollte der Studienumfang und -aufwand schon zum tatsächlich bestehenden Leistungsvermögen passen.