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Experten-Antwort

Vollzeit-Studium oder Teilzeit?

von Britta Gehrle19.09.2014 | 09:25
922 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich (45) beziehe eine mittlerweile UNbefristete volle Erwerbsminderungsrente. Da ich meinen Geist nicht völlig verkümmern lassen möchte, körperlich aber nicht mehr belastbar bin, würde ich gerne ein Fern-Studium an einer Universität aufnehmen. Nun habe ich gelesen das einige davor warnen ein Vollzeitstudium aufzunehmen wenn man volle EU-Rente bezieht, da einem diese dann wieder weggenommen werden kann. Ist es für mich und den Bezug der Rente nun sicherer ein Teilzeitstudium aufzunehmen oder ist es der Rentenversicherung egal wieviel ich lerne und ich kann Vollzeit studieren?? Erfährt die Rentenversicherung eigentlich von dem Fernstudium?? Ich würde mich über eine ehrliche, aussagekräftige und kompetente Antwort sehr freuen, da dieses Thema für mich wirklich wichtig ist. Vielen Dank schon einmal. Viele Grüße Britta

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente gibt es grundsätzlich keine Einschränkungen hinsichtlich der Aufnahme eines Studiums.

Allenfalls bei einer möglichen Überprüfung der Erwerbsminderungsrente könnte unter Umständen die Frage auftreten, ob sich - da ja ein Studium ausgeübt wird - die Leistungsfähigkeit soweit verbessert hat, dass die Erwerbsminderung nicht mehr im bisher festgestellten Umfang besteht. Insoweit sollte der Studienumfang und -aufwand schon zum tatsächlich bestehenden Leistungsvermögen passen.

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3 Antworten

Britta Gehrleam 19.09.2014 | 10:35
Vielen Dank für Ihre Antwort. Eine mögliche Überprüfung findet wann statt?? Automatisch alle zwei Jahre? Wie erfährt die RV vom Studium? Danke und Grüße Britta
Schadeam 19.09.2014 | 12:30
Ob und wann geprüft wird kann je nach Versicherungsträger unterschiedlich sein, d.h. dies lässt sich im Forum nicht beantworten. Wie erfährt die DRV davon? Eigentlich gar nicht, oder von Ihnen oder aus sonsteinem Grund woher auch immer.....Sie haben zumindest keine Pflicht die Aufnahme des Studiums zu melden.....
Britta Gehrleam 19.09.2014 | 13:05
Dankeschön :-)
Deutsche Rentenversicherung
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