Hallo Johannes,
Voraussetzung für die Waisenrente ist, dass Sie in der Woche dafür einen Zeitaufwand von mehr als 20 Stunden (Zeitstunden, also 60 Min) haben müssen. Dieser muss objektiv durch das Studium (also Vorlesungszeiten, Vor- und und Nacharbeiten, bei Fernstudium vorgegebene Bearbeitungszeiten etc.) und ggf. Wegezeiten entstehen. Bei einem eventuellen Fernstudium wäre auch wichtig, dass regelmäßige Leistungskontrollen erfolgen und Ihnen die Bearbeitungszeit nicht völlig selbst überlassen bleibt, damit die Vergleichbarkeit mit einem Präsenzstudium gegeben wäre. All dies müssten Sie Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger individuell nachweisen. Bei einer daneben ausgeübten Vollzeittätigkeit wird vermutlich genauer geprüft werden, inwieweit ein ensprechender Zeitaufwand daneben überhaupt möglich erscheint. Wenn aber alles passt (z. B. Abendstudium mit entsprechendem wöchentlichen Stundenansatz oder anerkennungsfähiges Fernstudium oder flexible Arbeitszeitregelungen, die ein Studium daneben möglich machen etc.) - dann ist es tatsächlich unerheblich, wenn Sie eine Vollzeittätigkeit ausüben und auch welches Einkommen damit verbunden ist.