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Experten-Antwort

Vollzeitbeschäftigung plus 450€-Minijob

von Max Legom09.01.2013 | 10:37
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5 Antworten

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Hallo zusammen, ich bin sozialversicherungspflichtig Beschäftigt (Vollzeit) und nebenbei habe ich noch einen Mini-Job auf 400€ Basis. Es besteht jetzt die Möglichkeit den Minijob auf 450€ zu erhöhen, wobei allerdings dieser dann Rentenversicherungspflichtig wird. Es sei denn, ich lasse mich befreien. Soweit ich per Internet schon recherchiert habe, wirkt sich der Minijob bei zusätzlicher Renteneinzahlung pro vollem Beschäftigungsjahr um ca. + 5€ auf meine spätere Rente aus. Nun Frage ich mich, ob sich der Minijob bei Rentenzahlung zusätzlich zu meinem Vollzeitjob auch positiv auf mein Renteneintrittsalter auswirkt oder ob es sich sonstige Vergünstigugen ergeben? Oder wird durch den zusätzlichen Vollzeitjob alles wieder "aufgefressen"? Danke für eine Rückinfo !!

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die aus dem ggf. versicherungspflichtigen Minijob gezahlten Beiträge werden bei der Rentenberechnung neben den Beiträgen aus der Hauptbeschäftigung berücksichtigt, soweit beide Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten.

Solange Sie neben dem versicherungspflichtigen Minijob Ihre Hauptbeschäftigung weiterhin als Vollzeitbeschäftigung verrichten, wirkt sich der versicherungspflichtige Minijob - sofern Sie vor dem 02.01.1961 geboren sind - auch nicht nachteilig auf den Berufssschutz für eine teilweise Erwerbsminderungsrente aus.

Auf Ihr Renteneintrittsalter wirkt sich die Versicherungspflicht des Minijobs nicht aus, da die Zeiten parallel zur den Beiträgen aus der Hauptbeschäftigung liegen und damit nicht zusätzlich berücksichtigt werden.

Ob die Höhe des Beitrags, den Sie selbst aus dem Minijob tragen müssten (bei 450,00 Euro wären das 17,55 Euro) die Rentensteigerung von ca. 5,00 Euro monatlich rechtfertigt, müssten Sie selbst für sich entscheiden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Bei der Erhöhung des Verdienstes aus dem Minijob ab 01.01.2013 auf mehr als 400,00 Euro tritt automatisch Versicherungspflicht im Minijob ein und der Arbeitnehmer hat den eigenen Betrag zu zahlen. Möchte er dies nicht, kann er sich auf Antrag (schriftlich beim Arbeitgeber zu stellen) von der Versicherungspflicht befreien lassen.

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3 Antworten

Ralpham 09.01.2013 | 13:10
Die Aussage: "Ob die Höhe des Beitrags, den Sie selbst aus dem Minijob tragen müssten (bei 450,00 Euro wären das 17,55 Euro) die Rentensteigerung von ca. 5,00 Euro monatlich rechtfertigt, müssten Sie selbst für sich entscheiden." finde ich etwas irreführend. Ihr Arbeitgeber muss den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung immer zahlen. Üben Sie die geringf. Beschäftigung (keine Beschäftigung im Privathaushalt) mit einem Verdienst von 450 Euro ein Jahr aus, ergibt sich derzeit eine Rentensteigerung von 3,53 Euro wenn nur der AG Beiträge zahlt und von 4,45 Euro wenn AG u. AN Beiträge zahlen.
KSCam 09.01.2013 | 19:09
Ich gebe Ralph Recht - den Teil der "Rentensteigerung, der auf den 15% beruht, die der Arbeitgeber trägt, haben Sie auf jeden Fall. Eigentlich geht es in Ihrem Fall wirklich nur um die Frage ob Sie sich pro Jahr 210 € (12 x 17,55) abziehen lassen um durch den Eigenbeitrag mit jedem Jahr die spätere Monatsrente um etwa einen Euro zu erhöhen. Diese "schwierige" Entscheidung kann Ihnen keiner abnehmen, die Tragweite dieser Entscheidung ist aber auch nicht gewaltig. :) Nach ca. 200 Monaten rentenbezug hätte es sich "amortisiert".
Nickam 09.01.2013 | 21:53
... genau für solche Antworten liebe ich dieses Forum: Jeder versucht es genau zu nehmen und möglichst verständlich zu antworten - und das Beste: der Humor geht nie verloren.
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