Hallo Fiz,
es gibt in ihrem Fall viele rentenrechtliche Möglichkeiten. Der Altersrentenbezug ab dem 63. Lebensjahr mit ggf. Rentenabschlägen, die Einzahlung freiwilliger Beiträge, geringfügige Beschäftigung, Ausgleich der Rentenminderung,...
Ich würde in ihrem Fall eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung empfehlen, dazu stehen ihnen das Servicetelefon oder die Beratungstellen zur Verfügung.