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Experten-Antwort

vom Gericht beauftragten Gutachter ablehnen möglich ?

von Minni07.08.2011 | 19:44
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo,liebe Experten nach der Ablehnung meines Antrags auf Änderung der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Rente wegen voller Erwerbsminderung habe ich Klage beim Sozialgericht eingereicht. Bei dem nun vom Gericht beauftragten Gutachter bin ich schon einmal gewesen und von ihm beschimpft , angeschrien und abgewertet worden und es war offensichtlich, dass er Vorurteile gegenüber Menschen mit meiner Diagnose hat. (Er hat die Begutachtung dann abgelehnt, allerdings der RV mitgeteilt, die Ablehnung sei von mir gekommen, was ich aber richtig stellen konnte) Natürlich liegt mir daran, diesem Menschen nicht wieder "ausgeliefert" zu werden. Gibt es hier die Möglichkeit, diesen Arzt als Gutachter abzulehnen? Grundsätzlich bin ich ja bereit, meinen gesundheitlichen Zustand hinsichtlich Leistungsfähigkeit bewerten zu lassen. Danke für Ihr Interesse Minni

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, zur persönlichen Untersuchung zu erscheinen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, einen Antrag auf Ablehnung des Gutachters zu stellen. Diesen Antrag müssen Sie grundsätzlich binnen zwei Wochen stellen.

Die Ablehnung ist berechtigt, wenn die Umstände auch bei einem nüchtern denkenden Beteiligten die Befürchtung rechtfertigen können, dass der Gutachter sein Gutachten nicht unvoreingenommen erstatten wird. Ob das in Ihrem Fall gegeben ist, entscheidet dann das Gericht durch einen Beschluss.

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4 Antworten

Volkeram 07.08.2011 | 20:21
Schreiben Sie die Gründe warum Sie den benannnten Gutachter ablehnen dann genauso dem Sozialgericht und es wird ihnen - aller Wahrscheinlichkeit nach - dann ein neuer Gutachter vom SG benannt werden. Da Sie doch bestimmt Anwaltlich vor dem SG vertreten werden sollte das dann ihr Anwalt für Sie machen. Dazu ist er ja schließlich da. Grundsätzlich können Sie aber einer vom SG angeordeten Begutachutng nicht entgehen und MÜSSEN sich dieser stellen. Also die Ablehnung eines vom SG benanntenh Gutachters wird nur 1 x funktionieren. Den neu benannten Gutachter werden Sie dann auf also jeden Fall aufsuchen müssen und manchmal kommt man dann vom Regen in die Traufe... Aber das Risiko müssen Sie dann eben eingehen.
Elisabetham 07.08.2011 | 21:34
Man kann auch eigene Gutachtervorschläge machen.
-_-am 08.08.2011 | 00:05
Was Ihnen in der Vergangenheit bei jenem Gutachter passiert ist, müssen Sie nicht näher bezeichnen. Teilen Sie dem Gericht einfach nur mit, dass Sie den beauftragten Gutachter aus persönlichen Gründen ablehnen und machen Sie mindestens 2 alternative Vorschläge, wer Sie begutachten soll. Das Gericht ist an Ihre Vorschläge zwar nicht gebunden, kann diesen aber auch stattgeben.
Minniam 09.08.2011 | 13:50
Vielen Dank für die Antworten, vor allem für die letzte, denn daraufhin hab ich mich sofort um die Sache gekümmert, noch bevor die gemannte Frist anlaufen konnte. Minnni
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