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Von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreit - Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss fü

von privater Arbeitgeber04.05.2007 | 14:43
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Guten Tag, ein Bewerber, (möchte als Angestellter bei uns tätig werden), legte mir eine Bescheinigung vor. Seit dem 01.07.1991 ist er von der Versicherungspflicht in der RV nach § 20 des Gesetzes über die Sozialversicherung vom 28.06.1990 (GBl.I.Nr. 38, S. 486 befreit. Die BfA Berlin hat mit Schreiben aus dem Jahr 2000 bestätigt, dass diese Befreiung auch für eine Tätigkeit im Angestelltenverhältnis Gültigkeit hat. Fragen: Der Mitarbeiter hat mir eine Police für eine dynamisch aufgeschobene Leibrentenversicherung vorgelegt. Sind wir kraft Gesetz dazu verpflichtet, einen Arbeitgeberanteil für diese Rentenversicherung zu zahlen? Und wenn ja, wie hoch darf dieser höchstens sein und wäre der Zuschuss steuerfrei? Vielen Dank für die Beantwortung.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da Ihr AN in der ges. RV befreit ist, kann diese Leibrentensache nur privater Natur sein. Da gibt es keine ges. Regelung.

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