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Experten-Antwort

von em in altersrente

von leki21.12.2016 | 16:59
2114 Ansichten
4 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, muss ich einen Antrag auf Altersrente stellen? Ich bin voll EM auf Dauer seit 10 Jahren und gehe dann Januar2018 nahtlos in Regelaltersrente. Muss ich mich darum selbst kümmern, oder kommt automatisch ein neuer Rentenbescheid von der DRV-Bund? Vielen Dank im voraus für ev. Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen leki,

wird bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Rente wegen Berufs-/Erwerbsunfähigkeit bezogen, werden die Versicherten drei Monate vorher angeschrieben.

Wir empfehlen Ihnen daher ebenfalls, das Schreiben der DRV abzuwarten und anschließend die beigefügten Unterlagen ausgefüllt zurückzusenden.

Mit freundlichen Grüßen

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3 Antworten

?am 21.12.2016 | 17:06
Sie erhalten led. ca. 3 Monate für dem Beginn der Regelaltersrente ein kurzes Anschreiben mit ein paar Fragen, die Sie beantworten müssen (z.B. Berufsausbildung, Sozialleistungsbezug usw.). Die EM-Rente wird von Amts wegen umgewandelt in die Regelaltersrente da die EM-Rente längstens bis zu diesem Zeitpunkt gezahlt wird (vgl. insoweit den Bewilligungsbescheid der EM-Rente). Eines Antrags bedarf es nicht. Wenn Sie die Wartezeit für eine vorgezogene Altersrente erfüllen, müssen Sie zu gegebener Zeit einen Antrag stellen.
lekiam 21.12.2016 | 21:07
Danke von?, aber wieso muss ich Angaben über Berufsausbildung und Sozialleistungsbezug machen? Dass alles wurde doch schon bei der Bewilligung der EM überprüft und im Rentenverlauf angegeben und ja auch danach die entgeldpunkte berechnet, auch der Versorgungsausgleich der Scheidung von 2000 ist dort mit einbezogen worden. Neue Entgeldpunkte während der EMR wurden nicht erwirtschaftet.
W*lfgangam 21.12.2016 | 22:04
Zitat von leki anzeigenausblenden
Hallo leki, Ihre Rente ist 10 Jahre alt, da hat sich in der Zwischenzeit doch so Einiges geändert und Ihre Regelaltersrente ist aktuell neu zu berechnen. Insofern werden turnusmäßig Sachverhalte abgefragt, die einen positiven Einfluss auf die Höhe der Regelaltersrente haben könnten (was seltenst der Fall ist ...aber, man weiß ja nie!), ohne dass diese Daten in Ihrem Rentenkonto schon gespeichert/neu bewertet worden sind. Machen Sie einfach nix, kommt der alte Rentenbetrag nur unter neuer Flagge bzw. wird man die vorhanden Daten zur Neuberechnung heranziehen - weniger wird es nicht. Stellt sich der Bescheid im Nachhinein dann doch als falsch heraus/hätte mehr sein können, liegt es mal wieder an fehlender Mitwirkung des Versicherten. Füllen Sie den kommenden Kurzvordruck einfach aus oder lassen das die nächste Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt erledigen ...Sie brauchen sich dafür nicht mal hinsetzen, so schnell ist das erledigt. > auch der Versorgungsausgleich der Scheidung von 2000 Auch dazu erhalten Sie ggf. neue Erkenntnisse, warum der alte Versorgungsausgleich nicht ewig gilt und Sie im Rahmen eines Abänderungsantrages für Ihre Rente profitieren _könnten_. Aber wer nichts macht ... Gruß w.
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