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Experten-Antwort

Von EM-Rente in Altersrente

von Wiechmann24.05.2017 | 09:38
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4 Antworten

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Hallo, ist es richtig, dass das Eintrittsalter der vorzeitigen Altersrente im Anschluss an die EM-Rente von derzeit 63 Jahren auf 65 Jahre gestaffelt angehoben wird? Angeblich spielt dabei auch das Jahr der ersten EM-Auszahlung eine Rolle. Also z.B. Renteneintritt EM-Rente ab 07-2012 ergibt eine frühestmögliche vorzeitige Altersrente von 63 Jahren und 6 Monaten. Renteneintritt 01-2013 wäre dann 63 Jahre und 7 Monate usw. Ist das korrekt? Gruss Wiechmann

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Wiechmann,

die Altersgrenzen für die Altersrenten werden zurzeit angehoben. Je nach Konstellation (Vorliegen der Voraussetzungen) ist ein Rentenbeginn ab dem 60. Lebensjahr (Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit Vertrauensschutz) bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze möglich.

Der Rentenbeginn ist jedoch unabhängig vom Bezug einer Erwerbsminderungsrente.

Maßgebend sind alleine die jeweiligen Voraussetzungen der jeweiligen Altersrente. Über die einzelnen Rentenarten können Sie sich hier informieren.

Link:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/01_allgemeines/03_rentenarten_und_leistungen/00_rentenarten_und_leistungen_node.html

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Den für Sie maßgebenden frühesten Rentenbeginn können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger erfragen.

Über die Internetseite „Ihre-Vorsorge“ können Sie auch den Rentenbeginn-Rechner nutzen (Rechner & Co.; Rentenrechner; Rentenbeginn-Rechner.

Link:

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Sollten Unklarheiten bestehen, wenden Sie sich bitte an eine Auskunfts- und Beratungsstelle.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

senf-dazuam 24.05.2017 | 13:23
Nein, Herr Wiechmann! Auch bei EM-Renten gibt es eine Altersgrenze, ab der diese EM-Rente abschlagsfrei gezahlt wird. Diese wird in dem Artikel beschrieben und ist abhängig vom Beginn der EM-Rente. Altersrenten haben (je nach Rentenart) andere Altersgrenzen. Da Abschläge i.d.R. aber erhalten bleiben, spielt dies beim Wechsel von der EM- in die Altersrente normalerweise keine Rolle.
Wiechmannam 24.05.2017 | 13:08
Ich beziehe mich dabei auf folgende Information: https://sozialversicherung-kompetent.de/rentenversicherung/leist… Wenn ich das richtig verstehe wird doch das Renteneintrittsalter der Altersrente vom Beginn der EM-Rente bestimmt? Gruss Wiechmann
Wiechmannam 24.05.2017 | 13:50
Vielen Dank an den Experten und an 'senf-dazu'. Gruss Wiechmann
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