Hallo,
meine volle EM-Rente erlischt bzw. wird umgewandelt im Mai 2023.
Danach erhalte ich Altersrente. Muß ich rechtzeitig einen neuen Rentenantrag stellen oder erfolgt die Umwandlung automatisch?
In der heutigen Zeit weiß man wirklich nicht mehr was man machen soll.
Vielen Dank.
MfG
Klaus
meine volle EM-Rente erlischt bzw. wird umgewandelt im Mai 2023.
Danach erhalte ich Altersrente. Muß ich rechtzeitig einen neuen Rentenantrag stellen oder erfolgt die Umwandlung automatisch?
In der heutigen Zeit weiß man wirklich nicht mehr was man machen soll.
Vielen Dank.
MfG
Klaus
Hallo Klaus,
wenn es sich bei Ihnen dann um die 'Regelaltersrente' handelt, und die Erwerbsminderungsrente unbefristet war, erfolgt die 'Umwandlung' quasi automatisch.
Sie bekommen aber üblicherweise dennoch noch ein 'Erinnerungsschreiben' Ihrer zuständigen DRV, dass sich das zum .... dann ändert und ob es noch irgendwelche Angaben Ihrerseits gibt, die für die Regelaltersrente relevant wären.
(Das wäre dann z.B. der Fall, wenn Sie noch in den letzten Wochen/Monaten einen Minijob aufgenommen hätten, von dem die DRV bisher noch nichts wusste, der aber mit berücksichtigt werden würde.)
Sie können also noch etwas abwarten, denn die Versendung dieser Schreiben erfolgt meist erst ca. 3 Monate vor dem 'neuen' Rentenbeginn (könnte also auch schon in den nächsten Tagen 'eintrudeln').
Wenn Sie dann allerdings bis Mitte Mai noch 'gar nichts' erhalten haben, sollten Sie bei Ihrer zuständigen DRV doch mal nachfragen, ob alles so läuft, wie 'geplant', also auch die Mai-Rente pünktlich zum Monatsende bezahlt werden wird.
Viel Erfolg und alles Gute!
Ergänzend:
Die Rentenzahlung wird nicht eingestellt - auch wenn ein 'Umwandlungsantrag' (R0110) fehlen sollte.
Letztendlich wird die EM-Rente von Amtswegen als Regelaltersrente neu festgestellt, wenn der/die Versicherte nicht mitwirkt, ggf. dazu gar nicht mehr in der Lage ist.
Gruß
w.
Hallo Klaus,
Sie erhalten ungefähr 3 Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Mitteilung Ihres Rentenversicherungsträgers. Diese enthält alle erforderlichen Informationen bezüglich einer Umwandlung in die Altersrente. Aber auch ohne den darin enthaltenen verkürzten Antrag auf Altersrente würde die Umwandlung automatisch erfolgen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung