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Experten-Antwort

Von EM Rente in AR

von Irene Mann19.07.2011 | 16:39
1819 Ansichten
3 Antworten

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Ich geb. am 22.08.1950 bekomme seit Jan. bis Juni teilweise Erwerbsminderungsrente, ab Juli 2002 die volle Erwerbsminderungsrente, weil ich vor Rentenbeginn arbeitslos war. Ich möchte zum spätesten Termin in AR gehen, sofern meine Erwerbsm. Rente bis dahin bewilligt wird. Mein Zugangsfaktor ist derzeit 0,892. Wie gestaltet sich die AR für mich, welche Abzüge muß ich hinnehmen? Wird die AR höher ausfallen? Ich habe einen Behindertenausweis mit 50 %,seit März 2005, davor war ich nur gleichgestellt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie bereits mitgeteilt wird Ihre laufende Rente wegen voller Erwerbsminderung spätestens bei Erreichen der Regelaltersgrenze in die Regelaltersrente umgewandelt. So steht es auch in Ihrem Rentenbescheid aus dem Jahre 2002. Von Amts wegen wird man Sie zu gegebener Zeit zwecks Umwandlung der Rente anschreiben. Sobald dann die entsprechende Anfrage erledigt ist, erhalten Sie den weiteren Bescheid über Ihre Regelaltersrente. Beim Ausfüllen der Rückantwort kann Ihnen eine Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe weiterhelfen. Selbstverständlich auch bei allen weiteren Fragen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Die Regelaltersrente wird vom Zahlbetrag her nicht niedriger. Bei der Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie auch abklären lassen, ob evtl. bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Umwandlung –falls die Anspruchsvoraussetzungen hierfür vorliegen- möglich bzw. sinnvoll wäre.

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2 Antworten

KSCam 19.07.2011 | 19:14
In aller Regel wird sich bei Übergang von EM Rente in Altersrente nichts ändern, rechnen Sie damit, dass die Zahlung gleich bleibt, egal wann die AR beginnt (weil in aller Regel der EM rentner auch keine Beiträge mehr zahlt). Eine Einzelfallberechnung kann Ihnen Ihr RV Träger zukommen lassen.
-_-am 19.07.2011 | 19:25
Nach der Rente wegen Erwerbsminderung wird bei Erreichen der Regelaltersgrenze von Amts wegen eine Regelaltersrente gewährt. Ob die Voraussetzungen für eine andere Altersrente vorliegen, hängt von weiteren Voraussetzungen ab. Siehe Rentenbeginnrechner unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigati… Die Abzüge aus der EM-Rente bleiben weiterhin erhalten. Im Normalfall wird die Regelaltersrente nicht höher, sondern eher niedriger errechnet. Sie erhalten dann mindestens den bisherigen Zahlbetrag der EM-Rente auch weiterhin (Besitzschutz).
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