Wie bereits mitgeteilt wird Ihre laufende Rente wegen voller Erwerbsminderung spätestens bei Erreichen der Regelaltersgrenze in die Regelaltersrente umgewandelt. So steht es auch in Ihrem Rentenbescheid aus dem Jahre 2002. Von Amts wegen wird man Sie zu gegebener Zeit zwecks Umwandlung der Rente anschreiben. Sobald dann die entsprechende Anfrage erledigt ist, erhalten Sie den weiteren Bescheid über Ihre Regelaltersrente. Beim Ausfüllen der Rückantwort kann Ihnen eine Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe weiterhelfen. Selbstverständlich auch bei allen weiteren Fragen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Die Regelaltersrente wird vom Zahlbetrag her nicht niedriger. Bei der Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie auch abklären lassen, ob evtl. bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Umwandlung –falls die Anspruchsvoraussetzungen hierfür vorliegen- möglich bzw. sinnvoll wäre.