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Experten-Antwort

Von EMR in die AR für schwerbehinderte?

von Endgame26.04.2019 | 19:20
102 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich kann demnächst von meiner EMR in die AR für schwerbehinderte wechseln. Oder stdhe ich mich damit besser, wenn ich noch warte und dann in die Regelaltersrente gehe? Vielen Dank im voraus. Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Endgame,

bei Erreichen der Regelaltersgrenze erfolgt von Amts wegen eine Umwandlung in die Regelaltersrente.

Grundsätzlich könnten Sie auch vorher die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen. Wie bereits empfohlen, sollten Sie zunächst eine Probeberechnung anfordern.

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4 Antworten

H. am 26.04.2019 | 20:41
Ich glaube damit bist du in einer Beratungsstelle der DRV besser aufgehoben. Hier kennt doch keiner deine individuellen Voraussetzungen. H.
KSCam 26.04.2019 | 21:34
Da brauchen Sie nicht zur Beratungsstelle gehen und event. 2 Monate auf einen Termin warten. Richten Sie die Frage schriftlich an die DRV und fordern eine Probeberechnung der Altersrente an. Ist die AR höher als die bisherige Rente , werden Sie wohl in Altersrente gehen. Sind die Beträge gleich ist es "Jacke wie Hose". In aller Regel wird die Altersrente nicht höher sein als die unmittelbar zuvor bezogene EM Rente - aber Sicherheit haben Sie erst mit der Probeberechnung
W°lfgangam 26.04.2019 | 22:29
Hallo Endgame, sind neue Versicherungszeiten nach Ende der Zurechnungszeit für die EM-Rente entstanden/oder parallel höherwertige Versicherungszeiten in der Zurechnungszeit/laufen noch Versicherungszeiten - so was wie Minijob /Pflegetätigkeit /Pflichtbeiträge aus Schadensersatz? Wie von @KSC empfohlen, einfach eine/hier 2, Proberechnungen anfordern zum Rentenbeginn AR für Schwerbehinderte und alternativ mit etwaigen weiter/hochgerechneten Versicherungszeiten bis zur Regelaltersgrenze. Laufen keine Versicherungszeiten mehr, können Sie auch sofort in AR 'umwandeln' - da kommt nichts mehr hinten drauf - oder auf den Hinweis der DRV 3 Monate vor Regelaltersgrenze warten, dass die EM-Rente dann 'umzuwandeln' ist. Gruß w.
Endgameam 29.04.2019 | 17:35
Hallo, vielen Dank für die wichtige Information. Das erleichtert meine Entscheidung. Es werden keine neuen Versicherungszeiten hinzukommen. Dann werde ich rechtzeitig vor meiner AR für Schwerbehinderte, eine Probeberechnung anfordern und den Antrag stellen. Grüße
Deutsche Rentenversicherung
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