Hallo Endgame,
bei Erreichen der Regelaltersgrenze erfolgt von Amts wegen eine Umwandlung in die Regelaltersrente.
Grundsätzlich könnten Sie auch vorher die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen. Wie bereits empfohlen, sollten Sie zunächst eine Probeberechnung anfordern.