Hallo Andreas Bürklin,
eine Erwerbsminderungsrente wird gezahlt wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist regelmäßig einen Job oder eine selbständige Tätigkeit auszuüben.
Wenn Sie sich jetzt voll Selbständig machen um Ihrem Lebensunterhalt selbst zu erzieen bestehen verschiedene Konstellationsmöglichkeiten:
1) Die Rentenversicherung geht weiterhin davon aus, dass Sie erwerbsgemindert sind. Dann würden Sie auf Kosten der Gesundheit arbeiten und Ihr Verdienst würde auf die Rente angerechnet werden.
2) Die Rentenversicherung geht davon aus, dass Sie wieder erwerbsfähig sind.
2.1.) Sollte Ihre Selbständigkeit scheitern könnte man das als fehlgeschlagenen Versuch werten und würde ggf. Ihre Rente einfach wieder zahlen (zB wenn sich sehr schnell, nach wenigen Monaten, herausstellt, dass es gesundheitlich nicht mehr geht)
2.2) Soltte Ihre Selbständigkeit scheitern könnte man von einer vorübergehenden Gesundung ausgehen. Dann würde die erneute Zahlung einer Rente davon abhängen, ob Sie erneut erwerbsgemindert sind und -ganz wichtig- ob Sie wieder die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsmnderungsrente erfüllen. Hier muss man sich also auch gleich Fragen ob und wie man seinen Versicherungsschutz aufrechterhält.
Zum Abschluss noch der Hinweis, dass eine Erwerbsunfähigkeitsrente nach "altem Recht" (also nicht Erwerbsminderungsrente) und die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit sich regelmäßig im Wege stehen.
Bitte suchen Sie ein persönliches Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle auf.