Mit Vollendung des 18. Lebensjahres Ihres Kindes wird Ihre Rente zunächst erst einmal wegfallen. Eine kleine Witwenrente wird nur für 2 Jahre nach dem Tod des Versicherten gezahlt. Da Ihr Ehemann bereits 2009 verstorben ist, sind diese 2 Jahre bereits vorüber. Mit Vollendung Ihres 45. Lebensjahres haben Sie dann wieder einen Anspruch auf große Witwenrente.