Mal davon abgesehen, manche AfA wird ohnehin so schlau sein, den Versicherten dann aufzufordern, rapido eine EMR zu beantragen. Und es gibt auch noch den MdK, den die AfA dann beauftragen kann. Was allerdings die DRV später, wenn dann ein Antrag auf EMR erfolgt, nicht interessiert ...
Und vorher: Wenn einen die eigenen Fachärzte für krank halten und hinter der arbeitsunfähigen Person stehen, hat es ein MdK von der KK schwer ...
Das müsste ich erst einmal suchen, aber es gibt sogar eine Durchführungsanweisung, wonach Erwerbsminderungsrente bei Bezug von ALG besonders geprüft werden soll. Legal ist es selbstverständlich, den zeitlichen Rahmen auszukosten bis zum Anschlag, aber nicht klug.
§ 145 Abs. 2 SGB III führt immer zum sofortigen Antrag auf Reha bzw. Rente, ohne den gibts nämlich kein Geld bei Nahtlosigkeit. Der MdK hat da nichts mit zu tun. Der kann jetzt, falls die Reha wegen fehlender Schwere der Erkrankung oder fehlender Mitwirkungsbereitschaft des Erkrankten abgelehnt wurde, gesund schreiben. Dann gäbs kein Krankengeld mehr, mitnichten hat man einen grudsätzlichen Anspruch. Da interessieren im Regelfall die Einschätzungen der eigenen Ärzte ziemlich wenig, zu recht, da die oftmals nicht neutral sind.