Ich habe nach Rechtsstreit die EM(volle) Rente ab 10/2015 zugesprochen bekommen. Jetzt ist die Frage, ob ich diese bis zu meinem Eintritt in die Altersrente 2023 möchte oder nur bis 03/18, da ab diesem Zeitpunkt Rente wegen Schwerbehinderung gezahlt wird.(mit Abschlägen 60+11) Welche Vor- oder Nachteile haben diese Varianten.
Es gibt Vorteile und Nachteile für beide. Tendiere mehr zur Altersrente.
Hallo Frau Ullrich,
zur Frage, ob sich der Wechsel in die Altersrente zahlbetragsmäßig für Sie positiv auswirkt, kann ich keine konkrete Aussage treffen. Dies ist zum Beispiel davon abhängig, ob Sie nach dem EM-Rentenbeginn noch weitere rentenrechtlich relevante Zeiten zurückgelegt haben. Wenn das nicht der Fall ist, wird die Altersrente wahrscheinlich in gleicher Höhe gezahlt werden wie die EM-Rente. Natürlich würden bei einem Wechsel in die Altersrente künftige Weitergewährungsverfahren entfallen.
Sie sollten sich zu dieser Frage von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger individuell beraten lassen.