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Experten-Antwort

Von Rentenberaterin über den Tisch gezogen?

von jane30.11.2014 | 12:29
2620 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Eltern haben sich vor einem Jahr an eine hiesige Rentenberaterin gewandt, um einen Rentenbescheid überprüfen zu lassen. In Vorkasse wurden 380,00 € gezahlt. Sie sagte, sie würde für meinen Vater in Widerspruch gehen. Mehr ist nicht passiert. Es gab weder eine Kopie dieses Schreibens, noch Begründung, noch eine Antwort der Rentenversicherung. Sie ist weder per Mail noch telefonisch erreichbar. Vor 2 Woche haben meine Eltern sie in der Kanzlei aufgesucht und sie versprach sich innerhalb einer Woche zu melden und die Angelegenheit zum Abschluss zu bringen. Da wieder nichts geschehen ist, würde ich gerne meinen Eltern helfen. Was wäre zu tun? Vielen Dank für jede Hilfe Jane

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.12.2014 | 13:23

Hallo jane,

bitte wenden Sie sich an den zuständigen Rentenversicherungsträger Ihres Vaters bzw. an eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung, um zu klären, was in dem Fall Ihres Vaters unternommen wurde.

Sofern die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, kann ein Überprüfungsantrag gestellt werden. Auch hierbei ist man in den Beratungsstellen behilflich, formuliert den Antrag und leitet den Antrag an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.

Ansonsten können Sie sich an den Bundesverband der Rentenversicherungsberater wenden und sich z.B. nach den Kosten etc. erkundigen.

10 Antworten

SozPolam 30.11.2014 | 12:39
Was immer Ihr Fall beinhaltet hat: Nach einem Jahr können Sie den Widerspruch wegen abgelaufener Rechtsmittelfrist vergessen. Fordern Sie von der "Rentenberaterin" einen konkreten Nachweis, was genau sie in der Sache veranlasst hat. Falls das "Nichts" war, verlangen Sie Ihr Geld zurück und lassen bei einer anderen Kanzlei ggf. prüfen, ob ein Schaden entstanden ist. Falls ja, können Sie ggf. eine Schadenersatzklage erheben. Allerdings kostet das ggf. auch wieder Geld, sofern Sie keine Rechtschutzversicherung haben, die das abdeckt bzw. der Klage nicht zu Ihren Gunsten stattgegeben wird.
Schilas Mamaam 30.11.2014 | 12:42
Bundesverband der Rentenberater e.V. | Hohenstaufenring 17 | 50674 Köln ... Eventuell kann man sich dort beschweren, dann kommt die Dame bestimmt auf Trapp. Viel Glück für die Eltern !
Sozialröchler?am 30.11.2014 | 13:23
... falls sie dort überhaupt Mitglied ist. Aber über was soll man sich beschweren? Man fragt sich, warum man für eine solche "Überprüfung", die sich wohl "Erstberatung" nennt, 380 EUR bezahlt, ohne die Gegenleistung überhaupt einschätzen zu können. Das muss wohl vermutlich ein sehr langer und komplizierter Versicherungsverlauf gewesen sein. Die Dienstleisterin wird vermutlich argumentieren, Sie habe die bezahlte Prüfung vorgenommen. Rechnen Sie nun mal den Stundenlohn aus! Man kann nur empfehlen, bei der Deutschen Rentenversicherung vorzusprechen oder anzurufen und zunächst zu erfragen, ob überhaupt eine Kontaktaufnahme erfolgt ist und mit welchem Ergebnis. Falls nicht, kann man berechtigte Korrekturen auch jetzt noch im Rahmen von § 44 SGB X berichtigen lassen. Die Auskunfts- und Beratungsstellen sowie die Versichertenältesten und Versichertenberater helfen kostenfrei weiter. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__44.html
Glimpnickelam 30.11.2014 | 16:32
Wie sieht die denn aus und wie alt ist sie?
SozPolam 30.11.2014 | 16:35
Liebe Eltern haben sich vor einem Jahr an eine hiesige Rentenberaterin gewandt, um einen Rentenbescheid überprüfen zu lassen. In Vorkasse wurden 380,00 € gezahlt. Sie sagte, sie würde für meinen Vater in Widerspruch gehen. Mehr ist nicht passiert. Es gab weder eine Kopie dieses Schreibens, noch Begründung, noch eine Antwort der Rentenversicherung. Sie ist weder per Mail noch telefonisch erreichbar. Vor 2 Woche haben meine Eltern sie in der Kanzlei aufgesucht und sie versprach sich innerhalb einer Woche zu melden und die Angelegenheit zum Abschluss zu bringen. Da wieder nichts geschehen ist, würde ich gerne meinen Eltern helfen. Was wäre zu tun? Vielen Dank für jede Hilfe Jane
Wie sieht die denn aus und wie alt ist sie?
He Glimpfnickel, Sie Troll! Dies ist ein seriöses Forum und wir erwarten vernünftige Beiträge zu klugen Fragen, die sachbezogen, hilfreich und nachhaltig sowie rechtschreiberisch und grammatikalisch richtig beantwortet werden sollen! Trollen Sie sich!
janeam 30.11.2014 | 17:05
Herzlichen Dank für alle ernstgemeinten Beiträge. Es ist mir auch schleierhaft, welche Leistungen für dieses Geld erbracht wurden oder werden sollten. Sie hat sich in diesem Jahr nicht einmal gemeldet oder irgendwie reagiert. Ich finde das einfach unglaublich. Die Beraterin ist wohl Mitglied im Bundesverband der Rentenberater.
Schilas Mamaam 30.11.2014 | 21:00
Hallo Jane, bei meiner Recherche im Internet fand ich, dass professionelle Rentenberater ebenso wie Rechtsanwälte aabrechnen, nach einer Gebührenordnung. Demnach kostet ein Erstgespräch pro Fall wohl 190,00 Euro. Offensichtlach haben Ihre Eltern aus Unwissenheit beide Rentenbescheide zur Kontrolle in Auftrag gegeben. Über die Internetseite der DRV finen Sie ehremamtliche Rentenberater der DRV. Lassen Sie dort noch einmal einen Blick draufwerfen. Ich vermute allerdings, dass die 380,00 € in den Satz gesetzt sind und da Nichts mehr kommt. LG Christina
janeam 30.11.2014 | 21:28
Liebe Christina, danke für Ihren Beitrag. Meinen Sie die Bescheide von beiden Elternteilen? Dann kann das nicht sein, weil meine Mutter noch keine Rente beantragt hat. Gibt es noch eine andere Möglichkeit, wie dieser Preis zustande kommt? Herzliche Grüße jane
janeam 30.11.2014 | 21:28
Liebe Christina, danke für Ihren Beitrag. Meinen Sie die Bescheide von beiden Elternteilen? Dann kann das nicht sein, weil meine Mutter noch keine Rente beantragt hat. Gibt es noch eine andere Möglichkeit, wie dieser Preis zustande kommt? Herzliche Grüße jane
W*lfgangam 01.12.2014 | 19:32
Hallo jane, eine eher theoretische Möglichkeit wäre, die 'Zulassung' dieser Rentenberaterin beim zuständigen Amtsgericht zu hinterfragen. Rentenberater benötigen eine 'alte Erlaubnis/Rechtsberatungsgesetz' oder eine 'Registrierung/Rechtsdienstleistungsgesetz'. Wo die erfolgt ist, erfahren Sie beim örtlichen Versicherungsamt/erhält entsprechende Unterlagen vom Amtsgericht (wenn es ein _örtlicher_ Rentenberater ist!). Ob das Amtsgericht in solch einem Fall überhaupt tätig wird: k. A. Wie oben schon erwähnt, werden Sie wohl um eine priv. Schadensersatzklage nicht herumkommen (Schlecht-,GarnichtLeistung aus priv. Vertragsverhältnissen). Hilfreich wird hier dann sein, die 'Aktivitäten' bei der DRV (Rentenakte!) zu hinterfragen, was/ob überhaupt eine Leistung erbracht worden ist. Gruß w.
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