Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo jane,
bitte wenden Sie sich an den zuständigen Rentenversicherungsträger Ihres Vaters bzw. an eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung, um zu klären, was in dem Fall Ihres Vaters unternommen wurde.
Sofern die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, kann ein Überprüfungsantrag gestellt werden. Auch hierbei ist man in den Beratungsstellen behilflich, formuliert den Antrag und leitet den Antrag an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.
Ansonsten können Sie sich an den Bundesverband der Rentenversicherungsberater wenden und sich z.B. nach den Kosten etc. erkundigen.
He Glimpfnickel, Sie Troll! Dies ist ein seriöses Forum und wir erwarten vernünftige Beiträge zu klugen Fragen, die sachbezogen, hilfreich und nachhaltig sowie rechtschreiberisch und grammatikalisch richtig beantwortet werden sollen! Trollen Sie sich!Liebe Eltern haben sich vor einem Jahr an eine hiesige Rentenberaterin gewandt, um einen Rentenbescheid überprüfen zu lassen. In Vorkasse wurden 380,00 € gezahlt. Sie sagte, sie würde für meinen Vater in Widerspruch gehen. Mehr ist nicht passiert. Es gab weder eine Kopie dieses Schreibens, noch Begründung, noch eine Antwort der Rentenversicherung. Sie ist weder per Mail noch telefonisch erreichbar. Vor 2 Woche haben meine Eltern sie in der Kanzlei aufgesucht und sie versprach sich innerhalb einer Woche zu melden und die Angelegenheit zum Abschluss zu bringen. Da wieder nichts geschehen ist, würde ich gerne meinen Eltern helfen. Was wäre zu tun? Vielen Dank für jede Hilfe JaneWie sieht die denn aus und wie alt ist sie?
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