Hallo Lisa K.
leider kann ich von hier aus auch nicht einschätzen, ob es in Ihrem konkreten Einzelfall zur Gewährung einer vollen Erwerbsminderungsrente kommen wird. Insoweit kann ich Ihnen hier auch nur empfehlen, einen entsprechenden Antrag zu stellen, damit Ihr Rentenversicherungsträger die Vorraussetzungen für die Rentengewährung prüfen kann.
Zur Frage, welche Zeiten bei einer ggf. zu gewährenden vollen Erwerbsminderungsrente zu berücksichtigen sind: Hier kommt es darauf an, zu welchem Zeitpunkt der Eintritt der vollen Erwerbsminderung angenommen wird (= Leistungsfall - Entscheidung erfolgt durch den Rentenversicherungsträger). Alle Beitragszeiten, die vor diesem (neuen) Leistungsfall liegen werden dann bei der Berechnung der vollen Erwerbsminderungsrente berücksichtigt. Alle Beitragszeiten, die nach diesem Leistungsfall zurückgelegt wurden, werden erst bei einer sich später anschließenden (ggf. Alters-)Rente berücksichtigt.