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Experten-Antwort

Von teilweiser auf volle Erwerbsminderungsrente

von Leistungsfall131.10.2019 | 08:12
138 Ansichten
2 Antworten

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Guten Morgen, wie ist es, wenn jemand von teilweiser auf volle Erwerbsminderung geht (so der Antrag genehmigt wird), gilt das dann als neuer Leistungsfall oder bleibt die Hälfte ein alter? Gerade in Bezug auf Abschläge und Zurechnungszeit macht das ja schon einen Unterschied. Ich frage nur für den Fall, ob man das möglichst schnell machen sollte, oder mit dem Antrag so lange wie möglich warten, wohl wissend, dass die Datierung letzten Endes bei der DRV liegt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Leistungsfall,

bei der Umwandlung von teilweiser Erwerbsminderung in volle Erwerbsminderung entsteht ein neuer Leistungsfall und es ist das aktuelle Recht anzuwenden.

Ob für Sie das neue Recht, im Hinblick auf die geänderten Vorschriften zur Zurechnungszeit, zutritt, kann in diesem Forum nicht geklärt werden.

Ob Sie den Umwandlungsantrag jetzt stellen oder erst in der Zukunft, müssen Sie selbst entscheiden. Es kommt darauf an, auf welchen Tag der Amtsarzt der Deutschen Rentenversicherung den Leistungsfall der vollen Erwerbsminderung legt.

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1 Antworten

senf-dazuam 31.10.2019 | 09:20
Das wird wohl keiner so genau sagen können, es ist und bleibt eine medizinische und juristische Prüfung und Bewertung des Sachverhalts. Kommt halt drauf an ...
Deutsche Rentenversicherung
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