1. Sie sollten die Bescheiderteilung über die beantragte Rente wegen voller Erwerbsminderung abwarten.
2.Während der Leistung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ist ein Hinzuverdienst i.H. von monatlich 450 Euro zulässig. Sollten Sie einen höheren Verdienst erzielen, ist der Rentenversicherungsträger unverzüglich zu informieren. Diese Mitteilungspflicht ist auch dem Bescheid zu entnehmen.
3. Der Rentenversicherungsträger hat jederzeit die Möglichkeit Ihren Gesundheitszustand zu überprüfen, insbesondere dann, wenn eine Erwerbstätigkeit in einem erheblichen Umfang ausgeübt wird.