Arbeitsmarktbedingte Renten werden befristet gezahlt. Geht ein Weitergewährungsantrag ein, wird a) der Gesundgheitszustand überprüft, b) der Teilzeitarbeitsmarkt.
Zu a) war man zuletzt beim Leistungsvermögen 3 bis unter 6-stündig. Das dürfte sich bei Ihnen vielleicht nicht verändert haben. Denkbar wären aber auch Genesung wie auch Verschlechterung.
Zu b) Die Arbeitsagentur wird ggf. zur aktuellen Arbeitsmarktlage befragt. Bei unveränderten Verhältnissen würde die RT wie bisher weitergezahlt.
Es gäbe noch eine Fallgestaltung c): Sie nehmen eine Teilzeitbeschäftigung mit Entgelt >450 EUR auf. Dann käme man zur Teilerwerbsminderungsrente zurück.