Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Von voller EMR auf teilw. EMR. Zusätzlich ALG1?

von holladria01.02.2016 | 18:05
1298 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag. Ich erhalte noch eine volle EMR als Arbeitsmarktrente. Nun könnte diese auf eine teilw. EMR gekürzt werden, da ich von 3-6 Stunden tägl. arbeiten kann. Ich würde deshalb nur noch eine teilweise EMR erhalten. Frage: Erhalte ich (45j) neben der teilw. EMR in Zukunft auch ALG1? Ich bin seit 6 Jahren in voller EMR. Davor war ich Vollzeit arbeiten. (Natürlich nur solange ich einen geeigneten Job finde). -Wielange würde ich dann zusätzlich ALG1 erhalten? 6 Monate oder 12 Monate? Was, wenn mich das Arbeitsamt wieder nicht vermitteln kann? Falle ich dann in ALG2 oder wieder zurück in die Arbeitsmarktrente also volle EMR? Wie wird ein solcher Fall in der praxis behandelt? Kommt ja wohl öfters vor, dass eine volle Arbeitsmarktrente in eine teilw. EMR gekürzt wird, und man erst einen Arbeit suchen muß. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Arbeitsmarktbedingte Renten werden befristet gezahlt. Geht ein Weitergewährungsantrag ein, wird a) der Gesundgheitszustand überprüft, b) der Teilzeitarbeitsmarkt.

Zu a) war man zuletzt beim Leistungsvermögen 3 bis unter 6-stündig. Das dürfte sich bei Ihnen vielleicht nicht verändert haben. Denkbar wären aber auch Genesung wie auch Verschlechterung.

Zu b) Die Arbeitsagentur wird ggf. zur aktuellen Arbeitsmarktlage befragt. Bei unveränderten Verhältnissen würde die RT wie bisher weitergezahlt.

Es gäbe noch eine Fallgestaltung c): Sie nehmen eine Teilzeitbeschäftigung mit Entgelt >450 EUR auf. Dann käme man zur Teilerwerbsminderungsrente zurück.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Herz1952am 01.02.2016 | 19:06
Diese Frage ist eigentlich keine direkte Rentenfrage. Sie sollten sich damit am besten beim AfA "schlaumachen". Es geht insbesondere darum, wie lange, bzw. ob Sie noch einen Anspruch auf ALG 1 haben. Natürlich müssten Sie sich vor Ablauf der Befristung beim Amt melden, damit Lücken vermieden werden. Wenn Sie keine Arbeitsstelle bekommen fallen Sie womöglich in H4, aber nur wenn Sie "bedürftig" sind. Bei Ihrer vollen Arbeitsmarktrente kommt es auch darauf an, ob der Arbeitsmarkt noch verschlossen ist. Erst wenn dies nicht der Fall ist, dann wird diese Rente in eine Teil-Rente umgewandelt. Ich kann mich allerdings nicht erinnern, dass so ein Fall (Teilrente nach voller EM-Rente) hier "behandelt" wurde. Wenn der Arbeitsmarkt nicht noch verschlossen wäre, hätten evtl. umgehend schon die volle AM-Rente nicht mehr bekommen. Aber es könnte sich durchaus jetzt herausstellen, dass keine Verschlossenheit mehr vorliegt. Dass Sie gar keine Rente mehr bekommen ist unwahrscheinlich, wenn sich Ihre Erwerbsfähigkeit nicht wesentlich gebessert hat. Aber ein "Rückfall" in die AM-Rente ist bei Teilrente nicht möglich, wenn Sie keine Arbeitsstelle finden.
W*lfgangam 01.02.2016 | 19:08
Hallo holladria, dass Sie noch 3-unter6 Std. tgl. arbeiten können, ist schon mit der Rente festgestellt worden, das ist nicht neu. Frage daher: werden Sie eine Beschäftigung in diesem zeitlichen Umfang tatsächlich morgen beginnen? Nur dann könnten Sie in eine teilweise EM-Rente zurückfallen, wenn außerdem die Hinzuverdienstgrenzen überschritten werden. > Kommt ja wohl öfters vor, dass eine volle Arbeitsmarktrente in eine teilw. EMR gekürzt wird, und man erst einen Arbeit suchen muß. Öhm ...nee, wer nur Arbeit sucht, der arbeitet ja noch nicht - warum sollte die Arbeitsmarktrente dann prophylaktisch auf eine TEIL-EM-Rente runtergesetzt werden? Der Wille allein reicht nicht, solange die Erwerbstätigkeit gar nicht begonnen hat ... Gruß w.
???am 02.02.2016 | 07:21
Sie bekommen die volle EM-Rente, weil der Teilzeit-Arbeitsmarkt verschlossen ist bzw. als verschlossen gilt. Das hängt nicht von Ihrem persönlichen Willen ab, wieder zu arbeiten. Wenn Sie jetzt nur noch die teilweise EM-Rente wollen (und nebenher ALG I), müssen Sie erst nachweisen, dass der Teilzeit-Arbeitsmarkt für Sie nicht (mehr) verschlossen ist. Allein eine Meldung beim Arbeitsamt wird dazu nicht ausreichen, da werden Sie schon eine konkrete Arbeit aufnehmen müssen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026