Von voller EMR auf teilw. EMR. Zusätzlich ALG1?

von
holladria

Guten Tag.
Ich erhalte noch eine volle EMR als Arbeitsmarktrente.
Nun könnte diese auf eine teilw. EMR gekürzt werden, da ich von 3-6 Stunden tägl. arbeiten kann.
Ich würde deshalb nur noch eine teilweise EMR erhalten.

Frage:
Erhalte ich (45j) neben der teilw. EMR in Zukunft auch ALG1? Ich bin seit 6 Jahren in voller EMR. Davor war ich Vollzeit arbeiten.
(Natürlich nur solange ich einen geeigneten Job finde).
-Wielange würde ich dann zusätzlich ALG1 erhalten? 6 Monate oder 12 Monate?

Was, wenn mich das Arbeitsamt wieder nicht vermitteln kann?
Falle ich dann in ALG2 oder wieder zurück in die Arbeitsmarktrente also volle EMR?

Wie wird ein solcher Fall in der praxis behandelt?
Kommt ja wohl öfters vor, dass eine volle Arbeitsmarktrente in eine teilw. EMR gekürzt wird, und man erst einen Arbeit suchen muß.

Danke

von
Herz1952

Diese Frage ist eigentlich keine direkte Rentenfrage. Sie sollten sich damit am besten beim AfA "schlaumachen".

Es geht insbesondere darum, wie lange, bzw. ob Sie noch einen Anspruch auf ALG 1 haben.

Natürlich müssten Sie sich vor Ablauf der Befristung beim Amt melden, damit Lücken vermieden werden.

Wenn Sie keine Arbeitsstelle bekommen fallen Sie womöglich in H4, aber nur wenn Sie "bedürftig" sind.

Bei Ihrer vollen Arbeitsmarktrente kommt es auch darauf an, ob der Arbeitsmarkt noch verschlossen ist. Erst wenn dies nicht der Fall ist, dann wird diese Rente in eine Teil-Rente umgewandelt.

Ich kann mich allerdings nicht erinnern, dass so ein Fall (Teilrente nach voller EM-Rente) hier "behandelt" wurde.

Wenn der Arbeitsmarkt nicht noch verschlossen wäre, hätten evtl. umgehend schon die volle AM-Rente nicht mehr bekommen. Aber es könnte sich durchaus jetzt herausstellen, dass keine Verschlossenheit mehr vorliegt.

Dass Sie gar keine Rente mehr bekommen ist unwahrscheinlich, wenn sich Ihre Erwerbsfähigkeit nicht wesentlich gebessert hat.

Aber ein "Rückfall" in die AM-Rente ist bei Teilrente nicht möglich, wenn Sie keine Arbeitsstelle finden.

von
W*lfgang

Zitiert von: holladria
Nun könnte diese auf eine teilw. EMR gekürzt werden, da ich von 3-6 Stunden tägl. arbeiten kann. Ich würde deshalb nur noch eine teilweise EMR erhalten.
holladria,

dass Sie noch 3-unter6 Std. tgl. arbeiten können, ist schon mit der Rente festgestellt worden, das ist nicht neu. Frage daher: werden Sie eine Beschäftigung in diesem zeitlichen Umfang tatsächlich morgen beginnen?

Nur dann könnten Sie in eine teilweise EM-Rente zurückfallen, wenn außerdem die Hinzuverdienstgrenzen überschritten werden.

> Kommt ja wohl öfters vor, dass eine volle Arbeitsmarktrente in eine teilw. EMR gekürzt wird, und man erst einen Arbeit suchen muß.

Öhm ...nee, wer nur Arbeit sucht, der arbeitet ja noch nicht - warum sollte die Arbeitsmarktrente dann prophylaktisch auf eine TEIL-EM-Rente runtergesetzt werden? Der Wille allein reicht nicht, solange die Erwerbstätigkeit gar nicht begonnen hat ...

Gruß
w.

von
???

Sie bekommen die volle EM-Rente, weil der Teilzeit-Arbeitsmarkt verschlossen ist bzw. als verschlossen gilt. Das hängt nicht von Ihrem persönlichen Willen ab, wieder zu arbeiten. Wenn Sie jetzt nur noch die teilweise EM-Rente wollen (und nebenher ALG I), müssen Sie erst nachweisen, dass der Teilzeit-Arbeitsmarkt für Sie nicht (mehr) verschlossen ist. Allein eine Meldung beim Arbeitsamt wird dazu nicht ausreichen, da werden Sie schon eine konkrete Arbeit aufnehmen müssen.

Experten-Antwort

Arbeitsmarktbedingte Renten werden befristet gezahlt. Geht ein Weitergewährungsantrag ein, wird a) der Gesundgheitszustand überprüft, b) der Teilzeitarbeitsmarkt.
Zu a) war man zuletzt beim Leistungsvermögen 3 bis unter 6-stündig. Das dürfte sich bei Ihnen vielleicht nicht verändert haben. Denkbar wären aber auch Genesung wie auch Verschlechterung.
Zu b) Die Arbeitsagentur wird ggf. zur aktuellen Arbeitsmarktlage befragt. Bei unveränderten Verhältnissen würde die RT wie bisher weitergezahlt.
Es gäbe noch eine Fallgestaltung c): Sie nehmen eine Teilzeitbeschäftigung mit Entgelt >450 EUR auf. Dann käme man zur Teilerwerbsminderungsrente zurück.

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