Von voller Erwerbsminderungsrente in Vollzeitjob????

von
Bärbel Kühr

Hallo, ich bin seit 2013 in voller Erwerbsminderungsrente. Meinen nächsten Antrag muss ich nächstes Jahr 2020 stellen. In der Regel müsste ich also noch eine Verlängerung oder die Ablehnung bekommen. Ich möchte nun gerne wissen, kann die Rentenversicherung mich direkt wieder Vollzeit einstufen oder geht das Stufenweise wie bei einer Wiedereingliederung. Also erst Teilrente dann keine mehr.

MfG Bärbel Kühr

von
Claudi

Man muss in der Tat direkt nach der Erwerbsminderungsrente von jetzt auf 100 wieder in den Job. Ein Eingliederungsprogramm spezielle für die Eingliederung nach so verdammt länger Zeit ( oft ist man da ja 5 Jahre und länger schon weg vom Arbeitsplatz) sieht die DRV gar nicht vor. Und es ist oft zeitlich auch nicht zu schaffen, den Ablehnungsbescheid für die Erwerbsminderungsrente bekommst du so 2-4 Wochen vor Ablauf der Erwerbsminderungsrente, da reicht die Zeit nicht mehr um dann noch Teilhabe zu beantragen.
War bei mir auch so.
Ist krass was die DRV da macht.

von
Bärbel Kühr

Danke für deine Antwort! Das heißt dann also Wiederspruch erheben und gleichzeitig arbeitssuchend melden. Oder direkt eine Wiedereingliederung bei der Rentenversicherung über die Behindertenvertretung beantragen.

von
Katja-Dietmar-Sahra

Zitiert von: Claudi

Ist krass was die DRV da macht.

Die DRV hat nur gesetzliche Vorschriften umzusetzen und behutsame Widereingliederungsmaßnahmen gehören nunmal nicht dazu.
Langzeitarbeitslose müssen ebenfalls JEDERZEIT zur Aufnahme einer Vollzeit-Tätigkeit bereit sein, egal wie viele Jahre die letzte berufliche Tätigkeit zurückliegt.

Die ersten Arbeitstage fallen auch Arbeitnehmern schwer, die ein paar Wochen Urlaub hatten oder krankgeschrieben waren.
Und da EM-Renten erst dann entzogen werden, wenn keine nennenswerte Erwerbsminderung mehr vorliegt, sind Ex-EM-Rentner durchaus mit "normalen" Langzeitarbeitslosen vergleichbar.
Warum sie also eine Sonderbehandlung genießen sollten, ist nicht erkennbar.

von
Ruder

Zitiert von: Katja-Dietmar-Sahra
Zitiert von: Claudi

Ist krass was die DRV da macht.

Die DRV hat nur gesetzliche Vorschriften umzusetzen und behutsame Widereingliederungsmaßnahmen gehören nunmal nicht dazu.
Langzeitarbeitslose müssen ebenfalls JEDERZEIT zur Aufnahme einer Vollzeit-Tätigkeit bereit sein, egal wie viele Jahre die letzte berufliche Tätigkeit zurückliegt.

Die ersten Arbeitstage fallen auch Arbeitnehmern schwer, die ein paar Wochen Urlaub hatten oder krankgeschrieben waren.
Und da EM-Renten erst dann entzogen werden, wenn keine nennenswerte Erwerbsminderung mehr vorliegt, sind Ex-EM-Rentner durchaus mit "normalen" Langzeitarbeitslosen vergleichbar.
Warum sie also eine Sonderbehandlung genießen sollten, ist nicht erkennbar.

Ein paar Wochen Urlaub vs. 12 Jahre EMR... Das größte Problem haben aber diejenigen, welche so eine Rente entzogen oder nicht verlängert bekommen obwohl sich NICHTS verändert hat. Bedenken Sie, die RV spielt immer"Schätzen Sie mal"(da nach unserer EINSCHÄTZUNG). Viele haben nicht mal einen relativ leichten und zeitlich überschaubaren Minijob gehabt, weil nichts ging und dann soll es sofort das volle Fahrwasser sein. Gesunde haben es auch leichter und stecken derartige Veränderungen anders weg. Hätten Sie wenigstens behinderte Langzeitarbeitslose geschrieben dann wåre ich bei Ihnen. Aber normale Alos ohne Einschränkung finden oft was, die Kranken können dies und das nicht und verharren dadurch leider länger im System. Zwischen arbeiten können und Arbeit haben ist immer noch ein Unterschied.

von
KSC

lesen Sie mein Antwort auf die nahezu gleichlautente Frage von Bärbel vom 01.03.

Mehr ist dazu eigentlich nicht zu sagen.

PS: die DRV zieht da nichts "krass durch" sondern beachtet schlichtweg die bestehenden Gesetze.

von
Rezzo

Zitiert von: Ruder
Das größte Problem haben aber diejenigen, welche so eine Rente entzogen oder nicht verlängert bekommen obwohl sich NICHTS verändert hat.

Wenn tatsächlich nach wie vor eine rentenrelevante Erwerbsminderung vorliegt, stellt sich das Problem "Vollzeitjob" doch gar nicht, weil man definitiv nicht (Vollzeit) arbeiten kann, auch wenn man es noch so gerne möchte.
Dann muss man eben versuchen, gegen die ungerechtfertigte Rentenentziehung vorzugehen.
Im Regelfall klappt das auch.

von
Babsi Krieg

Zitiert von: Bärbel Kühr
Hallo, ich bin seit 2013 in voller Erwerbsminderungsrente. Meinen nächsten Antrag muss ich nächstes Jahr 2020 stellen. In der Regel müsste ich also noch eine Verlängerung oder die Ablehnung bekommen. Ich möchte nun gerne wissen, kann die Rentenversicherung mich direkt wieder Vollzeit einstufen oder geht das Stufenweise wie bei einer Wiedereingliederung. Also erst Teilrente dann keine mehr.

MfG Bärbel Kühr

Hallo,

warum hast du die volle EMR? Wie alt bist du? Willst du wieder voll arbeiten? Fragen über Fragen? Ich denke wenn man schon einige Jahre die volle EMR erhält und vielleicht haarscharf auf die 60 zu steuert, dann wird die verständnisvolle DRV einem nicht knallhart die volle EMR entziehen. Es wird auf eine teilweise EMR hinauslaufen.

Grüße

von
Rezzo

Zitiert von: Babsi Krieg
Ich denke wenn man schon einige Jahre die volle EMR erhält und vielleicht haarscharf auf die 60 zu steuert, dann wird die verständnisvolle DRV einem nicht knallhart die volle EMR entziehen. Es wird auf eine teilweise EMR hinauslaufen.

Na dann kann sich die Fragestellerin ja ganz gelassen zurücklehnen...

von
Panzerjäger

Zitiert von: Rezzo
Zitiert von: Ruder
Das größte Problem haben aber diejenigen, welche so eine Rente entzogen oder nicht verlängert bekommen obwohl sich NICHTS verändert hat.

Wenn tatsächlich nach wie vor eine rentenrelevante Erwerbsminderung vorliegt, stellt sich das Problem "Vollzeitjob" doch gar nicht, weil man definitiv nicht (Vollzeit) arbeiten kann, auch wenn man es noch so gerne möchte.
Dann muss man eben versuchen, gegen die ungerechtfertigte Rentenentziehung vorzugehen.
Im Regelfall klappt das auch.

Komisch, ich arbeite Vollzeit in Spätschicht und die DRV stört das nicht. Wie passt das zusammen?

Experten-Antwort

Zitiert von: KSC
lesen Sie mein Antwort auf die nahezu gleichlautente Frage von Bärbel vom 01.03.

Mehr ist dazu eigentlich nicht zu sagen.

PS: die DRV zieht da nichts "krass durch" sondern beachtet schlichtweg die bestehenden Gesetze.

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/kein-plan-fuer-das-ende-der-erwerbsminderungsrente.html

von
Bärbel Kühr

Wau!!! Das sind ja eine Menge Meinungen. Wenn ich könnte würde ich morgen wieder voll Arbeiten gehen! Aber das kann ich keinem Zumuten. Bin 53 Jahre und SB, habe über 30 Jahre Vollzeit in fast allen Schichtsystemen gearbeitet und habe Jobs gemacht die mich dann in den Burnout manövriert haben. Meine Frage geht nicht darum das ich mich vor der Arbeit drücken will sondern nur darum auf was ich gefasst sein muss falls eine Ablehnung kommen sollte.

von
Achim

Zitiert von: Panzerjäger
Zitiert von: Rezzo
Zitiert von: Ruder
Das größte Problem haben aber diejenigen, welche so eine Rente entzogen oder nicht verlängert bekommen obwohl sich NICHTS verändert hat.

Wenn tatsächlich nach wie vor eine rentenrelevante Erwerbsminderung vorliegt, stellt sich das Problem "Vollzeitjob" doch gar nicht, weil man definitiv nicht (Vollzeit) arbeiten kann, auch wenn man es noch so gerne möchte.
Dann muss man eben versuchen, gegen die ungerechtfertigte Rentenentziehung vorzugehen.
Im Regelfall klappt das auch.

Komisch, ich arbeite Vollzeit in Spätschicht und die DRV stört das nicht. Wie passt das zusammen?

gute Frage. Es läuft mitunter rätselhaft. Die Einen möchten in Rente und bekommen keine, Andere schreiben bin fit, aber die RV sieht EM, die nächsten fahren gesund in die Reha und kommen mit unter 3 Stunden wieder, wieder andere haben erschreckende Diagnosen und es gibt nichts dafür bekommen es welche wo nicht wirklich viel ist. Die Einen können ihre Rente genießen, andere sind so krank das sie rund um die Uhr leiden und die Rente ist nur das bonmot Miete, Kartoffeln und Scheißhauspapier kaufen zu können. Aber mach was...

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit: Mit Teilzeit im Nachteil?

Private BU-Versicherungen zahlen bei einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Was heißt das für Teilzeitkräfte?