Im Artikel aus Bad Homburg wird auf einen Zugewinn von durchschnittlich 9,6 Entgeltpunkten verwiesen.
Es ist aber nicht erkennbar dargestellt, ob darin die gleichzeitig eintretende Rentenminderung von 10,8% wegen vorzeitiger Inanspruchnahme mit einberechnet wurde.
Man sollte hier schon mit offenen Karten spielen.