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Experten-Antwort

Vor dem 02.01.1961 geboren - Verweistätigkeiten

von Werner22.12.2019 | 19:18
478 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 59 alt und habe einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt . Musste zur Reha und dort haben die festgestellt für die alte Tätigkeit ( gelernter Bürokaufmann ) unter 3 Stunden einsetzbar. Die gleichen Reha - Ärzte haben aber für den allgemeinen Arbeitsmarkt eine Leistungsfähigkeit von über 6 Stunden festgestellt ( dagegen habe ich Einspruch eingelegt. Nun kam von der Rentenversicherung der Ablehnungsbescheid sowohl für die volle Erwerbsminderungsrente als auch für die halbe Erwerbsminderungsrente ( früher hieß das Berufsunfähigkeitsrente ). In der Reha sagte man mir , dass ich Berufsschutz habe ( da vor dem 02.01.1961 geboren )und man mir keine Jobs als Registrator oder am Empfang / Pförtner zumuten können. Die Rentenversicherung schreibt wörtlich : wir haben festgestellt , dass Sie in Ihrem bisherigen Beruf als Bürokaufmann nicht mehr mindestens 6 Stunden täglich erwerbstätig sein können. Als Registrator oder Mitarbeiter am Empfang können Sie in diesem Umfang jedoch arbeiten. Dies ist Ihnen aufgrund Ihres beruflichen Werdegangs auch zumutbar. Ist das zulässig ? Ich habe sofort Widerspruch eingelegt aber ich muss noch die Begründung nachliefern. Ich bitte um Ihre Hilfe !! Danke im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Werner,

wir schließen uns der Antwort von Kaiser an. Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn sie in ihrem bisherigen Beruf/Hauptberuf und auch in einer zumutbaren Verweisungstätigkeit nur noch weniger als sechs Stunden einsatzfähig sind.

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14 Antworten

Werneram 22.12.2019 | 22:35
Ich war vor der Reha arbeitsunfähig , wurde aus der Reha als arbeitsunfähig entlassen und bin weiterhin arbeitsunfähig ( ich bin krank geschrieben )
Kaiseram 22.12.2019 | 23:16
Arbeitsunfähig sind Sie für Ihren derzeitigen Job, zudem bedeutet arbeitsunfähig nicht erwerbsunfãhig! Bei der teilweisen EMR wegen Berufsunfähigkeit sind Sie zwar im ausgeübten Beruf nicht mehr leistungsfähig, für alle anderen Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aber schon. Die benannten Verweisung en können Sie im Rahmen Ihres Berufsbildes durchaus ausführen, so dass eine komplette Berufsunfähigkeit nicht gegeben ist. In einem Widerspruch müssten Sie darlegen und begründen, warum Sie dieses nicht können, welche Einschränkungen Sie daran hindern oder Ihre Ausbildung sehr viel weitreichender ist, als das saloppe Büro.
Valzuunam 23.12.2019 | 12:22
Sie haben schon recht, es ist sehr schwer mit einem „Bürojob“ nur „berufsunfähig“ aber nicht erwerbsgemindert zu sein. Wegen somatischer (körperlicher) Beschwerden nahezu unmöglich. Bei psychischen Erkrankungen sieht es etwas anders aus, insbesondere bei Einschränkungen im Bereich „Publikumsverkehr“, der ist ja im Empfangsbereich dann doch gegeben. Aber: In diesem Bereich geht es um IHRE ganz konkreten Einschränkungen. D.h. ob dieses Beispiel bei Ihnen passt oder auch nicht kann ich nicht sagen. Als Orientierung können Sie sich die Berufsbescheibungen der Agentur für Arbeit im Internet anschauen (berufenet). Für das sozial zumutbare hilft ein Blick in die Tarifverträge (ca. 1-3 Stufen unter Ihrer letzten).
Werneram 23.12.2019 | 12:08
Erst einmal vielen Dank für Ihre Antwort. Was versteht man denn unter Berufsschutz für vor dem 02.01.1961 Geborene. Dann würde jemand der einen Büroarbeitsplatz ja nie berufsunfähig sein , da man diesen Menschen immer die Pforte setzen könnte. Was versteht man dann unter Berufsschutz für kfm. Angestellte ? Ich war leitender Angestellter und ist es mir zuzumuten als Pförtner zu arbeiten ?
Estheram 23.12.2019 | 12:39
Mein Tipp/Rat : Begeben Sie sich umgehend in Psychiatrische Behandlung. Dort wird dann eine psychiatrische Diagnose gestellt ( Depression, Angststörung, Persönlichkeitsstörung - was auch immer und egal ist .... ) Diese verwenden Sie dann in ihrem Widerspuchsverfahren mit Attest ihres Psychiaters und Sie werden sehr schnell die EM-Rente erhalten... Wie schon geschrieben wurde führen körperliche Erkrankungen selten bis fast nie zu einer ERM-Rente. Hingegen psychaitrische fast immer ...
Grobiam 23.12.2019 | 14:06
Zitat von Esther anzeigenausblenden
Das letztere ist wohl so, daß Erstere keine gute Idee. Mittlerweile gibt es genügend Möglichkeiten, derartiges zu erkennen. Spezifische Tests oder Blutuntersuchungen(Medikamentenspiegel). Wenn Sie als psychisch Gesunder bspw. Neuroleptika konsumieren, die Ihnen da mit Sicherheit verschrieben werden, gute Nacht.
Raineram 23.12.2019 | 13:19
Hallo, war bei mir auch so. Wenn du einen Facharbeiter von deinem letzten Beruf, der als Hauptberuf gilt, schnell zum Anwalt, dann hast du gute Chancen auf teilweise Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit.
Grobiam 23.12.2019 | 13:29
Gut möglich, es kommt bei der Verweisung immer darauf an, ob man mit dem verbliebenem Leistungsvermögen einen Beruf ausüben kann, der der bisherigen Lebensstellung entspricht. Ingenieur und Pförtner passt nicht, Ungelernte/Helfer können nicht Berufsunfähig werden. In ein paar Jahren, wenn der Jg. 61 regulär in Altersrente geht, ist eh Schluss mit dieser Regelung.
Werneram 23.12.2019 | 14:58
Ich bin seit vielen Jahren depressiv und seit 2016/17 in psychologischer Behandlung . Meine mittelgradige Depression wurde in einem psychiatrischen Krankenhaus ( Aufenthalt 5 Wochen )festgestellt und seit dieser Zeit wird mit Sertralin behandelt und es ist gelungen zumindest wieder eine Tagesstruktur zu haben. In den letzten 3 Jahre habe ich 4 verschiedene Arbeitsversuche bei verschiedenen Arbeitgeber gehabt aber nach ca. 1 Woche konnte ich nicht mehr arbeiten. Die letzte Stelle war sogar an einer Pforte / Wiegehaus ; auch das konnte ich nicht. Ich ging Mitte Oktober 19 in eine psychosomatische Reha ( Dauer 6 Wochen ) und dort hat man festgestellt , dass ich von den letzten richtig ausgeübten kfm. Beruf nicht mehr geeignet bin ( unter 3 Stunden ) aber für den allgemeinen Arbeitsmarkt mehr als 6 Stunden. Vor 2011 hatte ich viele Jahre eine Stelle als leitender Angestellter. Das Attest von der Reha - Anstalt hat die Rentenversicherung veranlasst zu sagen als Registrator oder als Pförtner können sie mindestens noch täglich mindestens 6 Stunden arbeiten. Die Rentenversicherung hat mich persönlich noch gar nicht gesehen aber die wissen , dass ich seit Jahren eine mittelgradige Depression habe und in laufender Behandlung bin und trotzdem lehnen die alles ab ( BU-Rente und EM-Rente ) und muten mir den Pförtner ( obwohl ich das auch nicht 6 Stunden täglich kann ) Dürfen die das obwohl ich ja "Berufsschutz" habe ?
Schadeam 23.12.2019 | 15:10
Ob die das dürfen, bzw. gedurft haben, wissen Sie dann wenn der Widerspruch, bzw. die darauf folgende Klage erfolgreich oder erfolglos gelaufen ist. Wie dieser Einzelfall individuell ausgeht weiß keiner im Forum - hier können alle letztlich nur spekulieren. PS: als Verwaltungsmensch überlege ich mir schon seit Jahren welche Krankheit es sein müsste, dass ich im Büro berufsunfähig wäre aber grundsätzlich arbeiten kann???? Entweder ich kann noch leichte Arbeiten machen - die gibts im Bürobereich - oder es geht gar nichts mehr. Daher sehe ich die Berufsunfähigkeit eines Büromenschen als ziemlich kritisch an.
Hediam 23.12.2019 | 15:49
Komisch, alle versuchen es mit Dachschaden sich die Rente zu erschleichen, einfach raus aus dem Bett und arbeiten gehen. Viele haben auch Angst durch Umschulung, andere Job,s gibts weniger Gehalt, damit bin ich auch betroffen.
Bestands EMRam 23.12.2019 | 18:02
Wie schon geschrieben wurde führen körperliche Erkrankungen selten bis fast nie zu einer ERM-Rente. Hingegen psychaitrische fast immer ...
Alleine in meinem Bekanntenkreis gibt es 5 Gegenbeispiele. Kein einziger von denen ist psychisch krank! MfG
Kann ich auch aus eigener Erfahrung bestätigen. Ich habe meine ENR aus rein physischen Gründen bekommen nur leider zum falschen Zeitpunkt.
Grobiam 23.12.2019 | 16:47
Weil es in der Vergangenheit schwieriger war, derartiges zu widerlegen. Wenn der Patient psychische Symptome oder Schmerzen angibt, musste man das glauben. Ich hatte es hier schon erwähnt, es wird höchste Zeit, dass die Industrie ein Simulationsgerät erfindet, die nach Anschluss den Ärzten das Befinden des Patienten wiedergibt. Das ist nicht nur zur Betrugsverhinderung gut, sondern erleichtert auch die Diagnostik. Wer das für weit hergeholt hält, es gibt ja z. B. Geräte, die den Herren der Schöpfung die Wehen der Frau simuliert. Apropos Simulation, mittlerweile ist es nicht mehr so leicht, Krankheiten zu simulieren!
MIT-LESERam 28.12.2019 | 20:14
Hallo Werner , Ja , im Grunde ist es Ihnen zuzumuten eine solche Tätigkeit auszuüben-Wie es bei Ihnen dann mit dem Verdienst geregelt ist sagt Ihnen Ihr Arbeitsvertrag-Ich selber war im Öffentlichen Dienst und wurde wegen Multiple Erkrankung auch zum Innen-Dienst versetzt , nur das in meinen Arbeitsvertrag , Gott sei Dank , eine Vereinbarung enthalten gewesen war , daß ich , falls ich aus gesundheitlichen Gründen und nach einer speziellen Zeitspanne einen anderen Arbeitsplatz zugewiesen bekomme , Lohnsicherung auf dem Niveau meiner ehemaligen Tätigkeit besteht.Ob es so etwas heuer noch gibt ???
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