Sehr geehrte Damen und Herren,
ich stehe vor folgender Situation und denke gerade über Vor- und Nachteile einer Weiterführung der Brutto-Entgeltumwandlung nach:
Bisher besteht als betr. Altervorsorge ein Vertrag bei einer (versicherungsnahen) Pensionskasse, wird derzeit vom AG und AN 50/50 einbezahlt im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung, seit 2009.
Jetzt steht ein Wechsel des Arbeitgebers an. Die bisherigen AG-Anteile werden mir leider verfallen, meine eigenen Beiträge sind natürlich unverfallbar.
Der neue AG bietet ausschließlich arbeitnehmerfinanzierte Entgeltumwandlung an (also quasi nichts, außer dem was eh gesetzlich verlangt ist).
Nach meinen bisherigen Recherchen ergibt sich folgendes Bild:
Pro Entgeltumwandlung:
- Steuervorteil (Gehalt liegt oberhalb aller Bemessungsgrenzen), ja nach Rechner ca. 40% der Beiträge an Steuern wieder gespart. (Dass das im Alter dann steuerpflichtig zufließt, ist klar).
- Keine Minderung der sonstigen Sozial-/Rentenbeiträge (da Umwandlung nur oberhalb BBG)
- Pfändungs-/Hartz4-sichere Anlage, da nicht verfügbar bis Rentenalter
- Falls bestehender Vertrag beim neuen AG weitergeführt werden kann, dann zumindest, wg. Altvertrag, noch die Option ab Alter von 60 Jahren darauf zugreifen zu können.
Kontra Entgeltumwandlung:
- Beitragspflicht KV/PV im Alter
- Aktuell "nur" Steuerersparnis, keine Ersparnis bei SV-Beiträgen wg. BBG (kann auch ein Vorteil sein, da weiterhin Höchstbeitrag in RV einbezahlt wird, s.o.)
- Kein flexibler Zugriff aufs Geld möglich bis 60J. (kann auch Vorteil sein, s.o.)
- Wahrscheinlich magere Verzinsung, wie jede andere Lebensversicherung auch
Meine bisherige Zusammenfassung:
Es gilt abzuwägen zwischen einer jetzigen Steuerersparnis (ca. 40%), einer künftigen Beitragsbelastung (ca. 18%) und künftigen Steuerbelastung (xxx %, völlig offen). Sowie flexible vs. geschützte Anlageform.
Die Alternative wäre eine freie, private Geldanlage (egal wie, Fondssparen etc.), also aus dem jetzigen versteuerten Netto (auch SV-frei, da vom Gehalt oberhalb der BBG weggelegt), in der Zukunft "nur" der Ertrag steuerpflichtig, sowie wg. freiwilliger GKV "nur" der Ertrag auch KV/RV-pflichtig, flexibel (aber kein geschütztes Vermögen), ziemlich sicher eine höhere Rendite.
Ich würde in der bAV eigentlich SV-freie Gehaltsbestandteile (oberhalb BBG) einer künftigen Verbeitragung unterwerfen (amtsdeutsch ;)))). Sehe ich das richtig?
Habe ich irgendeinen Aspekt vergessen?
Das ganze setzt ohnehin voraus, dass der neue AG den alten Vertrag übernimmt, alles andere würde ich sowieso keinesfalls machen, wg. neuer Abschlusskosten, schlechteren Konditionen der Neuverträge (Zugriff erst ab 62, weniger Garantiezins etc.).
Noch irgendwelche Tipps? Hab ich was vergessen für die Abwägung? Wie würden Sie / würdet Ihr entscheiden??
Danke und beste Grüße
Ein Jobwechsler