Hallo Jobwechsler,
wie sie selbst sagen, setzen Ihre ganzen Überlegungen voraus, dass Ihr neuer Arbeitgeber, den alten Vertrag übernimmt.
Dies wiederum setzt voraus, dass sich sowohl Ihr alter als auch Ihr neuer Arbeitgeber und Sie sich einig sind, dass die Zusage auf den neuen Arbeitgeber übergehen soll. Der neue Arbeitgeber übernimmt die Zusage, wie sie vom ehemaligen Arbeitgeber abgegeben wurde. Ihr neuer Arbeitgeber ist dabei inhaltlich voll an die alte Zusage gebunden, wie sie vom ehemaligen Arbeitgeber gegeben wurde.
Da dies Ihr neuer Arbeitgeber offensichtlich nicht vorhat, wird die bAV, wie von Ihnen gewünscht sich so nicht durch-, bzw. weiterführen lassen.