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vor Pensionsalter Selbständig

von balticus12.05.2009 | 12:02
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3 Antworten

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Guten Tag, eine Frage: Wenn ein Feuerwehrbeamter mit einem gesetzlichen Pensionsanspruch ab dem 60. Lebensjahr vorher in eine selbständige oder freiberufliche Beschäftigung wechselt, wann erhält er dann seine erdiente Pension? Vielen Dank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sofern die übrigen Voraussetzungen vorliegen, müssten Sie im Grunde eine Pension mit Erreichen der Altersgrenze erhalten können.

Welche Voraussetzungen jedoch erforderlich sind und wie Ihre weitere Vorgehensweise aufgrund des von Ihnen angedachten Wechsels zu einer selbständigen Tätigkeit wäre, kann an dieser Stelle nicht beantwortet werden.

In der Tat müssten Sie dies mit Ihrem Dienstherrn bzw. der Stelle, die für die Feststellung der Pension zuständig ist, klären.

2 Antworten

RentManam 12.05.2009 | 12:17
Diese Frage müssen sie selbstverständlich Ihrem Dienstherren stellen. Die Pension wird ja nicht von der Rentenversicherung gazahlt, deshalb kann natürlich die Rentenversicherung nicht entscheiden, wann der Dienstherr Ihre Pension zahlt.
balticusam 13.05.2009 | 18:14
Eigentlich hätte ich auch selbst drauf kommen können; Mit dem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis erlöschen die Ansprüche auf die Pension, der Dienstherr muss die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung nachzahlen und der Rentenanspruch richtet sich jetzt nach der gesetzlichen Regelung.
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