Sofern die übrigen Voraussetzungen vorliegen, müssten Sie im Grunde eine Pension mit Erreichen der Altersgrenze erhalten können.
Welche Voraussetzungen jedoch erforderlich sind und wie Ihre weitere Vorgehensweise aufgrund des von Ihnen angedachten Wechsels zu einer selbständigen Tätigkeit wäre, kann an dieser Stelle nicht beantwortet werden.
In der Tat müssten Sie dies mit Ihrem Dienstherrn bzw. der Stelle, die für die Feststellung der Pension zuständig ist, klären.