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Experten-Antwort

Vor Regelaltersgrenze in Rente gehen

von Horst 5019.06.2012 | 17:16
2574 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Folgendes Beispiel, nur zur Orientierung: Regelaltersgrenze 01.10.2016 Geringe Rente: 369,22 € Geringe Einzahlungen Mann - Kann man im obigen Beispiel ohne besondere Gründe früher in Rente gehen? - Und welche Abzüge würden fällig? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den sehr vielen Beiträgen wird zugestimmt. Wenn man schon dieses Forum nutzt, dann sollte man doch alle Angaben zum Sachverhalt sofort angeben. Alle weiteren nachgeschobenen Informationen von Ihrer Seite führten dazu, dass sich sehr viele Personen mit dem doch einfachen Problem beschäftigt haben. Einfacher wäre es sehr wohl gewesen, sich mal persönlich –mit den genauen Daten- beraten zu lassen. Ich wünsche allen Beteiligten noch einen schönen Tag.

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13 Antworten

oder soam 19.06.2012 | 17:32
Die Angabe Ihres Geburtstages und der bislang vorliegenden Wartezeitmonate (insb. hinsichtlich 35 Jahre) wäre hilfreich!
Horst 50am 19.06.2012 | 21:43
Danke für die Antwort: Das Geburtsdatum der Person würde ich nur ungern im Internet eingeben. Zu den Monaten: Für dieses Beispiel: 344 Mon. Beitragszeit 95 Mon. Anrechnungszeit In den letzten Jahren wurde nicht gearbeitet. Es geht mir hier nur um die grundsätzliche Information, die Person muss sicherlich für eine genaue Information zur zuständigen Geschäftsstelle der Rentenversicherung gehen.
W*lfgangam 19.06.2012 | 22:11
> 344 Mon. Beitragszeit 95 Mon. Anrechnungszeit Hallo Horst, in der Summe mehr als die erforderlichen 420 Monate (35 Jahre) für eine "Altersrente an langjährig Versicherte" nach 63. Lbj. Insofern wäre diese Rente mit Abzug 7,2 % plus die Abzüge für die Jahrgänge ab 47 (weitere 0,3 % für jeden Jahrgang) oben drauf möglich. Nebenbei, es steht alles in der letzten Rentenauskunft, die diese Person inzwischen erhalten hat - oder neu anfordern hier: https://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/DRVB/de/Navigati… Gruß w.
Horst 50am 20.06.2012 | 06:55
Danke für die Antwort Mir liegt eine aktuelle Rentenauskunft vor: Unter dem Punkt: "I. Altersrente für langjährige Versicherte" steht folgender Satz: "Die Voraussetzungen dieser Vertrauensschutzregelung sind nicht erfüllt." Es geht aber nicht klar daraus hervor, dass es sich um den betroffenen Versicherten handelt und auf was sich der Satz eigentlich bezieht, weil der Satz mitten im Text einer längeren Erläuterung steht.
Horst 50am 20.06.2012 | 06:55
Danke für die Antwort Mir liegt eine aktuelle Rentenauskunft vor: Unter dem Punkt: "I. Altersrente für langjährige Versicherte" steht folgender Satz: "Die Voraussetzungen dieser Vertrauensschutzregelung sind nicht erfüllt." Es geht aber nicht klar daraus hervor, dass es sich um den betroffenen Versicherten handelt und auf was sich der Satz eigentlich bezieht, weil der Satz mitten im Text einer längeren Erläuterung steht.
oder soam 20.06.2012 | 07:46
Bei gut 7 Mrd. Menschen auf der Erde wird das Geburtsdatum wohl öfter vorkommen - vmtl. auch aus den gut 81 Mio. in Deutschland lebenden Menschen dürfte die Identifizierung nahezu unmöglich sein...?! Oh, entschuldigung - ein 'Mann', dann grenzt sich der Personenkreis natürlich schon erheblich ein - zu Zeiten von Adam und Eva hätte ich Ihr Datenschutzproblem ja verstanden - auch wenn bis heute keiner weiß woher Kain und Abel ihre Frauen hatten ;-) Und zum Vertrauensschutz: der wurde von der betreffenden, männlichen Person (die demnach vor dem 01.01.1955 geboren ist - au, jetzt sind wir aber schon nah dran!) mittels Vordruck 240 hoffentlich vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet (Stichtags-Altersteilzeitregelung) - somit bezieht sich die Aussage klipp und klar auf Ihren 'Mister unbekannt'. Alle 20 Seiten der Rentenauskunft gelten für den Empfänger derselben! Aber ich weiß schon, beim Rentenbeginnsrechner drücken heute viele den Vertrauensschutz, weil man dann eher in Rente gehen könnte - worum es geht wissen leider nur die wenigsten...!
Horst 50am 20.06.2012 | 10:03
Danke für die Antwort "20.06.2012 - 07:46" Mir ist die Situation leider noch nicht klar ===== Ich traue den Datenkraken im Internet nicht, da wird vieles korreliert, ohne dass es uns bewusst wird. Mit dem Geburtsdatum und weiteren Informationen auch aus Beiträgen in anderen Foren kann man relativ scharf selektieren. Die Information "Mann" habe ich eingefügt, da meinen Informationen nach Männer im Rentensystem gegenüber Frauen benachteiligt sind und wesentlich länger arbeiten müssen. Leider ist die Rentenauskunft meiner Meinung nach für einen Laien unübersichtlich, ich würde es anders machen. Ich benötige immer präzise Aussagen, mir ist die Situation noch nicht klar. ===== Unter I. Altersgrenze für langjährige Versicherte steht: "Die Wartezeit für diese Rente beträgt 35 Jahre mit Beitragszeiten, Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten. Diese Wartezeit ist erfüllt. ... "Die Altersgrenze für die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rente ist für Versicherte der Geburtsjahrgänge ab 1948 auf 63 Jahre angehoben worden."
B´sonam 20.06.2012 | 11:42
Was genau erwarten sie eigentlich ? Sie werfen hier mit jedem Beitrag einen Brocken Information mehr in die Runde und erhoffen sich allumfassende Auskünfte zu Ihrer individuellen Situation (ohne aber genauere Informationen zu derselben zu geben)... Nehemn sie sich Ihre Rentenauskunft und lassen sie sich bitte vor Ort (Stadtverwaltung oder Auskunfts- und Beratungsstelle) INDIVIDUELL beraten. Und jetzt noch mal eine gaaanz allgemeine Auskunft : Ab einem bestimmten Jahrgang (ich verrate ihnen aber nicht ab welchem) müßen Frauen genausolange arbeiten wie Männer...
Horst 50am 20.06.2012 | 12:21
Zu "20.06.2012 - 11:42" Danke für die Antwort, da bleibt der Gang zur Beratungsstelle der Rentenversicherung. Ich hätte mir erwartet, dass die Information, wann jemand frühestens in Rente gehen kann, klar auf der ersten Seite des Bescheids steht.
Datenklauam 20.06.2012 | 12:24
Hallo Horst 50, ich hoffe sehr Ihr richtiger Name ist nicht Horst. Warum geben Sie Ihr Geburtsdatum nicht einfach ca. 17 Tage älter oder jünger an? Warum einfach wenn es auch umständlich geht? So viele unnötigen Sätze wegen nichts.
Horst 50am 20.06.2012 | 13:54
"20.06.2012 - 12:24" Danke, jetzt waren Sie schneller als ich, das ist natürlich die Lösung: Nehmen wir an, dass die Person am 29.03.51 geboren wurde.
oder soam 20.06.2012 | 14:22
nehmen wir doch einfach den 29.04.1951, dann stimmt die Regelaltergrenze zum 01.10.2016 auch wieder :-D AR für langjährig Versicherte ab dem 1.5.2014 mit 8,7% dauerhaftem Abschlag und unter Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze! Schwerbehinderung, Arbeitslosigkeit und Geschlechtsumwandlung sehe ich als 'besondere Gründe' und lasse die Ausführungen daher weg! P.S.: Ab Jahrgang 1952 werden Frauen und Männer in der Rente gleich (schlecht) behandelt - nur so zum Trost!
Dankeam 21.06.2012 | 06:10
Danke für das geduldige Eingehen auf meine Frage und die Beantwortung.
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