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Experten-Antwort

Vor Reha erkrankt

von gerd19.10.2010 | 10:55
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3 Antworten

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Meine med. Reha sollte in ein paar Tagen beginnen, nun bin ich jedoch ernsthaft krank geworden und nicht rehafaehig. Bekomme zur Zeit noch Krankengeld. Muss ich jetzt einfach die Reha-Einrichtung informieren, wenn ich wieder gesund bin - und bekomme dann einen neuen Termin? Und das Attest meines Arztes an DRV und Krankenkasse schicken? Hab keine Ahnung und will aber auch nichts falsch machen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo „gerd“,

damit es keine Probleme beim Leistungsbezug gibt ist es an erster Stelle wichtig, die betroffenen Stellen - also Krankenkasse, Rentenversicherungsträger und insbesondere die Reha-Einrichtung – entsprechend zu informieren.

Über eine Verschiebung des festgelegten Rehabeginns um bis zu einem Monat entscheidet formell zwar der Reha-Arzt, da hierbei nur wirklich zwingende Gründe – wie eben eine Erkrankung des Betreffenden- in Betracht kommen. Nach einer telefonischen Abklärung mit der Reha-Einrichtung dürfte dies aber kein Problem darstellen. Über den neuen Aufnahmetermin sollte auch die Krankenkasse informiert werden.

Zeichnet sich eine schwerwiegendere Erkrankung ab, die ggfs. mehrere Monate andauert und damit den Rehabeginn hinauszögert, wäre zu bedenken, dass der Bescheid des Rentenversicherungsträgers unter Umständen seine Gültigkeit verliert. Dies ist in der Regel nach 6 Monaten der Fall; sobald Rehafähigkeit wieder vorliegt, wäre dann ggs. ein neuer Antrag zu stellen.

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2 Antworten

Skatrentneram 19.10.2010 | 11:26
Rufen Sie doch ganz einfach die zuständige Reha - Klinik an. Sie können dann mit der zuständigen Aufnahmeabteilung alles weitere besprechen. Dort sitzen Menschen und haben ein offenes Ohr für Sie.
Klemensam 19.10.2010 | 11:41
Wenn Sie die Reha aus gesundheitluichen Grüdnen nicht antreten können, müssen Sie sofort bei ihrem behandelndem Arzt vorsprechen und sich dies bescheinigen lassen. Und natürlich müssen Sie auch unverzüglich den Kostenträger der Reha Rentenversicherung/Krankenkasse u n d die Rehaklinik selbst in Kenntnis setzen ! Den neuen Aufnahmetermin müssen Sie dann mit der Rehaklnik absprechen, aber natürlich die RV/Krankenkasse davon dann auch in Kenntnis setzen. Wenn Sie von der Krankenkasse zur Rehaantragstellung aufgefordert worden sind, müssen Sie auf jeden Fall auch unverzüglich die Krankenkasse informieren wegen der weiteren Krankengeldzahlung. Wenn Sie längere Zeit jetzt nicht Rehafähig sind, erlischt die Genehmigung zur Reha und Sie müssten diese dann neu beantragen. In der Regel ist eine Rehabewilligung nur 6 Monate gültig. Erkundigen Sie sich dazu aber genau bei ihrer RV.
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