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Experten-Antwort

Vor rentenbegin Arbeitslos

von schorsch17.10.2019 | 18:51
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3 Antworten

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wenn ich als langjähriger Versicherter (über 45 Jahre) Jahrgang 1958 mit 61 Jahren arbeitslos bin. Dann nach zwei Jahren Arbeitslosigkeit, das dritte Jahr bis 64 selber finanziere, greift dann der Renteneintritt für langjährige Versicherte ohne Abzug mit 64 Jahren?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo schorsch,

soweit Sie - wie beschrieben - bereits die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben, wäre die abschlagfreie Rente auch unter den von Ihnen dargestellten Bedingungen möglich (siehe auch Beitrag von „Grobi“.

Ebenso wie „W°lfgang“ stellt sich aber auch mir die Frage, ob dies in Ihrem konkreten Einzelfall auch tatsächlich wirtschaftlich sinnvoll ist. Sie sollten sich daher nochmals persönlich und individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers zu dieser Frage beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Grobiam 17.10.2019 | 19:49
Sie schreiben(über 45 Jahre) deshalb lese ich das jetzt so, dass diese bereits erreicht sind. Wenn dem so ist, können Sie tun und lassen, was Sie möchten.
W°lfgangam 17.10.2019 | 20:26
Hallo schorsch, Sie haben sicher ausgerechnet, was Sie bereits das eine Jahr/ab 63 an gekürzter Rente erhalten haben könnten + Abbau/Ausgaben für die 'Überbrückungszeit' und wann Sie dann endlich wieder im 'Plus' mit dem Mehrbetrag der ungekürzten Rente sind? Kann man machen, wenn man rd. 15+- Jahre danach finanziell endlich wieder auf 'Linie' sein möchte. Beispielzahlen: 1000 EUR Monatsrente nicht erhalten, dafür 1000 EUR aus dem eigenen Kapital 'verzehrt' = da müssen 24.000 EUR 'aufgeholt werden (etwaige freiwillige KV-Beiträge und ggf. auch ein Nichterhalt einer an die DRV-Rente gekoppelten betrieblichen Altersversorgung lasse ich ich mal außen vor). Simpelrechnung: 24.000 EUR mit den Mehrbetrag von 120 EUR wieder aufzuholen = 200 Monate ...bei guten Rentenanpassungen sind daher 15 Jahre realistisch. Gefühlt denke ich, ist es rentabler, den beabsichtigten Kapitalabbau aus 63-64 neben Rentenverzicht eher in eine Ausgleichszahlung für die Rentenminderung zu investieren - da erwarten Sie die nächsten wohl auch anständigen 'Renditen'/Rentenanpassungen ontop. Aber geben Sie nichts auf Gefühle + Prognosen in einem Renten-Forum, Sie entscheiden das alleine und werden sicher einen versierteren Finanzexperten kennen, der Ihr Modell besser aufschlüsseln kann! :-) Gruß w.
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