Bei Erfüllung aller versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ist bei einem Geburtsdatum im Januar 1955 eine abschlagsfreie Rente zu folgenden Zeitpunkten möglich:
Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Wartezeit von 45 Jahren) ab dem 01.08.2018
Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab dem 01.11.2018
Eine Rente mit Abschlag ist auch bereits zu einem früheren Zeitpunkt möglich:
Altersrente für langjärig Versicherte ab dem 01.02.2018 mit einem Abschlag von 9,9 %
Altersrente für schwerbehinderte Menschen wäre bereits ab dem 01.11.2015 mit einem Abschlag von 10,8 % möglich gewesen. Der Abschlag verringert sich pro Monat, in dem die Rente später in Anspruch genommen wird um 0,3 %.
Um prüfen zu können, ob für die jeweilige Rentenart alle persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen auch tatsächlich erfüllt sind, wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger.