Ich beziehe eine Erwerbsminderungsrente. Wird diese Zeit des Bezugs der Erwerbsminderungsrente auf die 35jährige Wartezeit für den Bezug der Altersrente für langjährige Versicherte angerechnet?
01.08.2016, 16:26
von
Rainer T.
01.08.2016, 17:08
von
W*lfgang
Hallo Rainer T.
ja, als Zurechnungszeit bis 60/62 wird sie später zur Anrechnungszeit/Rentenbezugszeit und zählt bei den 35 Jahren mit.
Erwarten Sie mit der Altersrente aber keine höhere Rente, grundsätzlich läuft derselbe Betrag unter neuem Namen weiter - und, weniger kann es nicht werden.
Empfehlenswert, sich ggf. 6 Monate vorher eine Probeberechnung erstellen zu lassen, die (auch) etwaige neue Versicherungsumstände berücksichtigt, und das dann auch über 63 hinaus bis zur Regelaltersgrenze.
Gruß
w.
02.08.2016, 06:42
Experten-Antwort