Ich stimme "W*lfgang" zu, die Zeiten können als Anrechnungszeiten wegen Rentenbezug bis zum bis 60. Lebensjahr (bei Rentenbeginn bis 6/2014) /62. Lebensjahr auf die 35jährige Wartezeit angerechnet werden. Diese Zeiten werden in Ihrer EM-Rente bereits als sogenannte Zurechnungszeiten berücksichtigt.