Hallo Sara,
für einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente müssen versicherungstechnische und medizinische Voraussetzungen vorliegen.
Zur Überprüfung der versicherungstechnischen Voraussetzungen müssen die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen.
Bei den medizinischen Voraussetzugen wird die verbliebene tägliche Einsatzfähigkeit geprüft. Bei nur noch bis zu 3 Stunden verbliebener Einsatzfähigkeit wäre volle Erwerbsminderung (= volle Rente), zwischen 3-6 Stunden Einsatzfähigkeit wäre teilweise Erwerbsminderung (= halbe Rente) anzunehmen.
Da Ihre Mutter nach Ihren Schilderungen nie rentenversicherungspflichtig gearbeitet hat, wird Sie wohl keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben, unabhängig von der Schwere Ihrer Erkrankungen.