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voraussetzung halbwaisenrente

von ruby17.12.2007 | 19:56
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit man eine Halbwaisenrente für ein Kind bekommt. Der Vater ist kurz nach der Geburt verstorben, bevor die Vaterschaft anerkannt werden konnte. Die Leiche wurde verbrannt. Es wurde einmal Unterhalt gezahlt. Reicht dieser Beleg für eine Auszahlung? Bitte keine Antwort wie: wenden sie sich an jemand anderen Jugendamt etc., wann wird einem Antrag von ihnen aus statt gegeben.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den bisherigen Ausführungen ist zuzustimmen.

Die Feststellung der Vaterschaft erfolgt nach den Vorschriften der §§ 1591 bis 1600e BGB vom zuständigen Familiengericht - wenn dies denn problembehaftet sein sollte.

Auch wenn z.B. ein Kind innerhalb von 300 Tagen nach Auflösung der Ehe geboren wurde, wird die Vaterschaft vermutet - insoweit das Vorliegen der (Halb)Waiseneigenschaft unterstellt.

Natürlich kann eine verbindliche Entscheidung über das Vorliegen eines Rentenanspruchs nur der für Sie zuständige Rentenversicherungsträger treffen.

MfG

7 Antworten

no nameam 18.12.2007 | 06:26
Die Voraussetzungen sind prinzipiell einfach: Der verstorbene Elternteil muss die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren Beitragszeiten erfüllt haben und das Kind (Rentenberechtigter) muss nur noch einen unterhaltspflichtigen Elternteil haben. Die einmalige Unterhaltszahlung müsste in Ihrem Fall meines Erachtens vollkommen ausreichen. Es ist kein Vaterschaftstest oder so was notwendig (das haben Sie anscheinend gemeint). Die Eltern waren im Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet? (Als Vater wird angenommen, wer im Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist...) Dann ist derjenige der Vater, den die Mutter als Vater anerkannt hat, und der Vater die Vaterschaft auch bestätigte (wurde hier ja mit der Unterhaltszahlung bestätigt). Hoffe, das jetzt richtig geschrieben zu haben... Halbwaisenrente gibts bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Danach auch noch, wenn das Kind in Schul- oder Berufsausbildung ist. Waren Sie vom verstorbenen Elternteil geschieden, so können Sie eine Erziehungsrente beantragen. Ich würde Ihnen raten, sich dazu an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihrer DRV zu wenden.
???am 18.12.2007 | 09:50
Die DRV kann eine Vaterschaft nicht feststellen. In Ihrem Fall ist die Vaterschaft zwar anzunehmen, dies reicht jedoch nicht für einen Rentenanspruch aus. Sie müssen die Vaterschaft gerichtlich feststellen lassen. Dafür ist das Familiengericht zuständig. Erst wenn dessen Entscheidung rechtskräftig ist, kann die Rente bewilligt werden. Die Zahlung erfolgt dann natürlich rückwirkend. Stellen Sie also bereits jetzt den Waisenrentenantrag und verweisen Sie bzgl. der Vaterschaft auf das noch nötige Feststellungsverfahren. Sie können auch eine Vorschusszahlung beantragen. Ob die bewilligt wird, kann aber nur der zuständige Sachbearbeiter entscheiden.
Rubyam 18.12.2007 | 09:42
ich habe mich an die DRV gewendet, leider ohne vernünftige und klare Aussage, daher frage ich hier.
rubyam 18.12.2007 | 11:00
Danke für die Antwort. Im Antrag soll die Vers. Nr. der verstorbenen Person angegeben werden. Obwohl ich der Hotline alle Daten zur Person und auch Zahlen zur Rentenhöhe sagen konnte, hat man mir die Vers.Nr. nicht geben wollen. Ich kann doch eigentlich ehe keine Leistungen bekommen, wenn sie nicht bewilligt werden. Warum dann so ein Stress mit der Vers. Nr.?
Schadeam 18.12.2007 | 11:03
da waren wohl an der Hotline Gründe des Datenschutzes maßgeblich (es könnte ja jeder kommen und eine Versicherungsnummer erfragen). Über Sinn und Unsinn solcher Vorschriften zu diskutieren ist müsig. Wenn Sie die Nummer nicht wissen, lassen Sie dieses Feld halt offen, es wird der Sachbearbeitung schon gelingen an Hand der Personalien des Verstorbenen die Nummer rauszufinden.
Rubyam 18.12.2007 | 11:08
Danke, dachte es ist anders einfacher, aber kein Thema
no nameam 18.12.2007 | 12:13
Vielleicht können Sie auch irgendwie an den Sozialversicherungsausweis des verstorbenen Vaters kommen. In irgendwelchen Unterlagen der RV (Renteninformation... etc.) ist die Nummer auch enthalten. Sollten Sie solche Unterlagen noch zur Verfügung haben, schauen Sie doch mal nach. Ansonsten kann die Vers.-Nr. natürlich auch anhand der Personalien von der DRV festgestellt werden.
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