Hallo zusammen,
ich habe Folgendes gelesen zum Thema, wann man mit 63 Rente beantragen kann:
Arbeitslose ab 63, die mindestens 15 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Weitere Voraussetzung: Sie waren nach 58,5 Jahren mindestens 52 Wochen und in den vergangenen zehn Jahren mindestens acht Jahre arbeitslos.
Fragen hierzu:
1.Muss man diese arbeitslosen Zeiten bei der Agentur für Arbeit offiziell gemeldet sein, um diesen Anspruch zu haben, oder reicht es einfach, nicht gearbeitet zu haben?
2.Ist diese Rente dann von Kürzungen betroffen?
Vielen Dank!
LG BHoernchen