Guten Tag,
einen Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen haben Sie, wenn Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben, bei Beginn der Altersrente als schwerbehinderter Mensch anerkannt sind und das maßgebliche Lebensalter vollendet haben. Da Sie 1955 geboren sind, liegt die Altersgrenze für einen regulären Rentenbeginn ohne Abschlag bei 63 Jahren und 9 Monaten (regulärer Rentenbeginn wäre der 01.08.2019). Eine vorzeitige Inanspruchnahme mit Abschlägen ist ab einem Alter von 60 Jahren und 9 Monaten möglich.
Wichtig ist, dass die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist. Es ist unerheblich, ob Sie bis zum Zeitpunkt eines möglichen Rentenbeginns pflichtversichert sind, sich freiwillig versichern oder nicht versichert sind.
Wenn Sie ab dem 01.01.2015 nicht mehr pflichtversichert sind und sich auch nicht freiwillig versichern, wirkt sich das nicht negativ auf Ihren Rentenbeginn aus. Es steht Ihnen frei, sich weiter freiwillig zu versichern. Der monatliche Mindestbeitrag beträgt derzeit 85,05 €