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Experten-Antwort

Voraussetzung Rente wegen Schwerbehinderung

von Kunigunde28.10.2014 | 14:09
1610 Ansichten
2 Antworten

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guten Tag, bin 18.10.1955 geboren, habe seit 2010 einen Grad der Behinderung von 50 %. Bin selbsständig und rentenversichert über einen Minijob. (seit 2005 auf RV-Freiheit verzichtet) Wollte ab 1.1.2017 eine Rente wegen Schwerbehinderung beantragen. meine 35 Beitragsjahre sind erfüllt. Nun fällt mein Minijob ab 1.1.2015 weg. Genügt es, wenn ich mich freiwillig rentenversichere mit dem Mindestbetrag von etwa 82 € oder wirkt sich das negativ auf meinen geplanten Rentenbeginn 2017aus ?? Danke für alle Antworten Karin

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

einen Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen haben Sie, wenn Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben, bei Beginn der Altersrente als schwerbehinderter Mensch anerkannt sind und das maßgebliche Lebensalter vollendet haben. Da Sie 1955 geboren sind, liegt die Altersgrenze für einen regulären Rentenbeginn ohne Abschlag bei 63 Jahren und 9 Monaten (regulärer Rentenbeginn wäre der 01.08.2019). Eine vorzeitige Inanspruchnahme mit Abschlägen ist ab einem Alter von 60 Jahren und 9 Monaten möglich.

Wichtig ist, dass die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist. Es ist unerheblich, ob Sie bis zum Zeitpunkt eines möglichen Rentenbeginns pflichtversichert sind, sich freiwillig versichern oder nicht versichert sind.

Wenn Sie ab dem 01.01.2015 nicht mehr pflichtversichert sind und sich auch nicht freiwillig versichern, wirkt sich das nicht negativ auf Ihren Rentenbeginn aus. Es steht Ihnen frei, sich weiter freiwillig zu versichern. Der monatliche Mindestbeitrag beträgt derzeit 85,05 €

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Kai-Uweam 28.10.2014 | 14:38
Hallo! Da Sie die 35 Beitragsjahre nach Ihren Angaben bereits erfüllt haben, ist es für den Rentenanspruch nicht zwingend erforderlich, dass Sie sich freiwillig versichern für die fehlenden zwei Jahre. Inwieweit die freiwillige Beitragszahlung sinnvoll und lohnend ist, sollten Sie am besten vor Ort in einer Auskunfts- und Beratungsstelle klären lassen.
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