Zunächst wäre eventuell zu klären, welcher Träger für eine Umschulung in Ihrem Falle tatsächlich zuständig wäre. Sofern Ihnen Ihre Rentenversicherungsnummer bekannt ist, könnten Sie diese Auskunft auch telefonisch erfragen.
Sofern der zuständige Träger bekannt ist, sollte bei diesem zunächst ein Antrag auf "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" gestellt werden.