Hallo,
wenn die 3 erforderlichen (von den 5 Jahren Pflichtbeitrags-Jahren) nicht erfüllt sind, kann man keine Erwerbsminderungsrente beantragen. Meine Mutter bekommt seit 2008 die große Witwenrente und zusätzlich einen kleinen Beitrag von der Hinterbliebenenrente (heißt die glaub ich). Sind damit die Zeiten erfüllt, also könnte Sie jetzt Erwerbsminderungsrente beantragen?
Vielen Dank für die Antwort...