Hallo Saskia,
für einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente muss neben den medizinischen Voraussetzungen (Erwerbsminderung) auch versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Dies ist die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit (5 Jahre) vor Eintritt der Erwerbsminderung und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt müssen 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen vorhanden sein.
Wenn Sie 36 Monate während Ihrer Ausbildung Beiträge zur RV gezahlt haben, dann noch weitere 6 Monate eingezahlt haben durch Ihre Beschäftigung und seit Juni 2017 bis laufend Krankengeld beziehen (?)und hierdurch eingezahlt wird, dann hätten Sie (36+6+20)schätzungsweise zum Ende dieses Jahres 2018 die allgemeine Wartezeit erfüllt. Als Pflichtbeiträge zählt Krankengeld auch für die allgemeine Wartezeit dazu.
Falls Sie kein Krankengeld beziehen und noch keine 60 Monate eingezahlt haben, gibt es bestimmte Voraussetzungen für eine vorzeitige Wartezeiterfüllung gem. § 53 Absatz 2 SGB VI:
Die Wartezeit ist vorzeitig erfüllt wenn
"vor Ablauf von sechs Jahren nach Beendigung einer Ausbildung VOLL erwerbsgemindert geworden oder gestorben ist und
in den letzten zwei Jahren vor Eintritt der vollen Erwerbsminderung beziehungsweise des Todes mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit hat, wobei sich der Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt der vollen Erwerbsminderung oder des Todes um Zeiten einer schulischen Ausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahres bis zu sieben Jahren verlängert "
Diese vorzeitige Wartezeiterfüllung bezieht sich nur auf eine volle Erwerbsminderung, nicht auf eine teilweise.
In § 53 Absatz 1 ist eine vorzeitige Wartezeiterfüllung bei teilweiser oder voller Erwerbsminderung möglich wenn ein Arbeitsunfall, eine Berufskrankheit, eine Wehrdiendst-oder Zivildienstbeschädigung oder wegen politischen Gewahrsam eingetreten ist. Dies trifft auf Sie aber nicht zu nach Ihren Angaben.
Ich empfehle Ihnen sich in einer persönlichen Beratung an die Rentenversicherung zu wenden. Ihre nächste Beratungsstelle in Ihrer Nähe können Sie auf unserer Webseite finden.
Hier der Link:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html