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Experten-Antwort

Voraussetzungen für halbe EM Rente; möglich?

von Saskia22.10.2018 | 16:13
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Hallo, ich hoffe Ihr könnt mir helfen, da es sich um einen komplizierteren Fall handelt. Zu mir: Ich habe die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die volle (!) EM Rente erfüllt, da ich nach meiner Ausbildung (36 Monate lang) ca. 6 Monate in meinem Betrieb arbeiten konnte. Seit Juni letzten Jahres bin ich nun krankgeschrieben. Somit habe ich die Voraussetuungen vorzeitig erfüllt und deshalb nur Anspruch auf die volle EM-Rente. (stimmt das?) Leider kann ich in zukunft aber nur noch halbtags arbeiten (Max 4 - 5 Stunden), möchte aber um jeden Preis am arbeitsleben wieder teilhaben. Meine Frage: Hätte ich zukünftig eine Chance auf eine halbe EMR Rente? Beispielsweise, wenn ich meinen Arbeitsvertrag auf eine Teilzeitstelle kürze und dann noch warte, bis die 60 Monate der Wartezeit erfüllt sind? A (also noch ca 14 Monate) damit meine ich, dass ich nun wieder normal mit 4 Stunden arbeiten gehe und nach 14 Monate dann die halbe EMR beantrage. Oder würde das nicht funktionieren, da mir dann die halbe EMR rückwirkend attestiert wird? Also z.B. auf den Zeitpunkt der Veränderung des Arbeitsvertrags. Grüße Saskia

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Saskia,

für einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente muss neben den medizinischen Voraussetzungen (Erwerbsminderung) auch versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Dies ist die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit (5 Jahre) vor Eintritt der Erwerbsminderung und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt müssen 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen vorhanden sein.

Wenn Sie 36 Monate während Ihrer Ausbildung Beiträge zur RV gezahlt haben, dann noch weitere 6 Monate eingezahlt haben durch Ihre Beschäftigung und seit Juni 2017 bis laufend Krankengeld beziehen (?)und hierdurch eingezahlt wird, dann hätten Sie (36+6+20)schätzungsweise zum Ende dieses Jahres 2018 die allgemeine Wartezeit erfüllt. Als Pflichtbeiträge zählt Krankengeld auch für die allgemeine Wartezeit dazu.

Falls Sie kein Krankengeld beziehen und noch keine 60 Monate eingezahlt haben, gibt es bestimmte Voraussetzungen für eine vorzeitige Wartezeiterfüllung gem. § 53 Absatz 2 SGB VI:

Die Wartezeit ist vorzeitig erfüllt wenn

"vor Ablauf von sechs Jahren nach Beendigung einer Ausbildung VOLL erwerbsgemindert geworden oder gestorben ist und

in den letzten zwei Jahren vor Eintritt der vollen Erwerbsminderung beziehungsweise des Todes mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit hat, wobei sich der Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt der vollen Erwerbsminderung oder des Todes um Zeiten einer schulischen Ausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahres bis zu sieben Jahren verlängert "

Diese vorzeitige Wartezeiterfüllung bezieht sich nur auf eine volle Erwerbsminderung, nicht auf eine teilweise.

In § 53 Absatz 1 ist eine vorzeitige Wartezeiterfüllung bei teilweiser oder voller Erwerbsminderung möglich wenn ein Arbeitsunfall, eine Berufskrankheit, eine Wehrdiendst-oder Zivildienstbeschädigung oder wegen politischen Gewahrsam eingetreten ist. Dies trifft auf Sie aber nicht zu nach Ihren Angaben.

Ich empfehle Ihnen sich in einer persönlichen Beratung an die Rentenversicherung zu wenden. Ihre nächste Beratungsstelle in Ihrer Nähe können Sie auf unserer Webseite finden.

Hier der Link:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Rentenuschiam 22.10.2018 | 18:19
Das stimmt nur so halb. Es ist eher andersherum. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen können nur dann vorzeitig erfüllt werden, wenn volle EM vorliegt. Man kann zwar eine teilweise EM-Rente beantragen, aber wenn der Arzt der Rentenversicherung volle EM sieht, dann wird er das Votum auch entsprechend schreiben. Wenn nur teilweise EM "erreicht" werden soll, werden Sie nicht umhin kommen, erst einmal die allgemeine Wartezeit (richtig, es sind 60 Monate) zu erfüllen, sowie die 3 Jahre Pflichtbeiträge innerhalb der letzten 5 Jahre. MfG
Danielaam 22.10.2018 | 17:06
Eine halbe Erwerbsminderungsrente kann man gar nicht beantrage. Man stellt einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente und die DRV entscheidet, in welcher Form diese bewilligt werden. Neben den sozialrechtlichen Aspekt, musst du aber natürlich auch den medizinische Aspekt beachten. Dafür reicht einfaches Krankschreiben nicht aus
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