Man unterscheidet zwischen persönlichen, wartezeitrechtlichen und besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.
1) persönliche Vor.
Darunter fallen beispielsweise das Erreichen eines bestimmten Lebensalters, das Vorliegen von Erwerbsminderung, die Witweneigenschaft usw.
2) Wartezeit
Eine Rente wird nur gewährt, wenn eine bestimmte Mindestanzahl an rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt wurde.
3) besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen
Für bestimmte Rentenarten müssen neben der Wartezeit noch besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Beispielsweise müssen bei einer Erwerbsminderungsrente neben der Wartezeit von 5 Jahren mit Beitragszeiten ( und Ersatzzeiten) in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre mit Pflichttbeiträgen liegen.
Bei der vorzeitigen Wartezeiterfüllung ist, wie Schade bereits ausgeführt hat, zu unterscheiden, ob ein Arbeitsunfall oder ein privater Unfall vorliegt. Ein privater Unfall erfordert das Vorliegen von voller Erwerbsminderung.