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Experten-Antwort

voraussichtl. Jobverlust Ende des Jahres!

von Staufer23.05.2015 | 08:03
1604 Ansichten
25 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich, 60 Jahre alt, verliere aller Voraussicht nach leider Ende des Jahres meinen Job! Ich bin als Projektmanager bei einem Unternehmen tätig, das über 500 km von meinem Wohnort entfernt ansässig ist - ich arbeite von meinem Homeoffice aus und bin für die Betreuung von Kunden eines gesamten Bundeslandes (hautsächlich im Außendienst) zuständig. Dem Unternehmen geht es schon seit Jahren schlecht. Meine drei AD-Kollegen wurden schon vor 3 Jahren entlassen - wegen der geplanten Auflösung des Außendienstes steht nun mit größter Wahrscheinlichkeit auch mir als letztem Mohikaner der Arbeitsverlust bevor. Eine "Umsiedlung" in den Innendienst scheidet wegen der sehr großen Entfernung komplett aus. Im Sept. 2017 hätte ich 45 Berufsjahre voll...das werde ich so wie´s aussieht leider nicht schaffen. Was kommt (evtl.) auf mich zu betreffend Rente? Danke für die Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Staufer, den Beiträgen von W*lfgang kann ich nur zustimmen. Sie können auch zur individuellen Abklärung Ihrer Situation einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Beratungsstellen finden" ermitteln. Man könnte Ihnen dort alles weitere nochmals persönlich erläutern - welche Möglichkeiten Sie haben bzw .was auf Sie zukommt bezüglich evtl. Rente-.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

24 Antworten

W*lfgangam 23.05.2015 | 14:09
Hallo Staufer, mit Jahrgang 1955 könnten Sie die abschlagsfreie AR für bes. langj. Versicherte (45 Jahre) mit 63 + 8 erhalten. Bekanntlich zählen die letzten 2 Jahre ALG-Pflichtbeitragszeiten nicht zu den 45 Jahren. Versuchen Sie daher parallel einen Mini-Job (natürlich ohne Verzicht auf die Pflichtversicherung) zu ergattern und Sie haben die 45 Jahre erreicht. Vielleicht haben Sie irgendwo einen Schwippschwager, der Sie in seinem Kiosk anstellt oder für haushaltsnahe Tätigkeiten zum Rasenkämmen einsetzen mag/alternativ die Blagen 'ne Std. täglich bespielt?! Andernfalls werden Sie mit erreichten 35 Jahren nur die AR für langj. Versicherte erhalten können, bei 9,3 % Abschlag. Gruß w.
Stauferam 23.05.2015 | 14:52
Alles klar...danke für die Antwort. Ich weiß jetzt, was ich zu tun habe.
Jonnyam 23.05.2015 | 20:38
Vielleicht haben Sie irgendwo einen Schwippschwager, der Sie in seinem Kiosk anstellt oder für haushaltsnahe Tätigkeiten zum Rasenkämmen einsetzen mag/alternativ die Blagen 'ne Std. täglich bespielt?!
Nein, Ausnutzung der so beschlossenen Gesetze! Das nennt man Anstiftung zum Sozialleistungsbetrug !
alexsandraam 23.05.2015 | 23:15
Das nennt man Anstiftung zum Sozialleistungsbetrug !
...kennen Sie den Begriff Beratung, gar Beratungsmangel? Mit Amtshaftung will ich Sie gar nicht erst verwirren ;-) Gruß w.
Ausgerechnet @Hotrod schreibt so etwas. In seinem Stammforum findet man doch täglich unzählige Hinweise wie man am besten die JobCenter vorführen kann. alexsandra
HotRodam 23.05.2015 | 20:24
Das nennt man Anstiftung zum Sozialleistungsbetrug !
W*lfgangam 23.05.2015 | 21:52
...kennen Sie den Begriff Beratung, gar Beratungsmangel? Mit Amtshaftung will ich Sie gar nicht erst verwirren ;-) Gruß w.
Annemarieam 24.05.2015 | 14:27
An W*lfgang: Jahrgang 1955 erhält diese Rente mit 63+6, oder irre ich mich?
zoranam 24.05.2015 | 12:19
Hallo Staufer. Lassen Sie sich eine Woche vor Beendigung des Arbeitsverhälnisses für 18 Monate krankschreiben. Das zählt dann auch zu den 45 Jahren. Das ist kein Sozialbetrug, das ist Ihr Recht. Sie haben lang genug gearbeitet und viel Geld in die Sozialkassen eingezahlt
HotRodam 24.05.2015 | 14:48
Wenn die Erwerbslosenverwahranstalten ihren "Kunden" nicht permanent ihre verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte vorenthalten würden, würden sie auch nicht vorgeführt ! http://dejure.org/gesetze/GG/1.html http://dejure.org/gesetze/GG/12.html
W*lfgangam 24.05.2015 | 18:22
Hallo zoran, guter Gedanke ...allerdings möchte ich die Krankenkasse sehen, die sich das so lange anschaut - da wird Staufer so einige Spielchen mitmachen müssen und sein Hausarzt steht unter Beobachtung ;-) Gruß w.
zoranam 24.05.2015 | 18:29
Hallo Wolfgang. Mit 60+ hat man (n) so viele Wehwehen, dass das eigendlich immer in Frage kommt. Er sollte dies auf jeden Fall versuchen bevor er sich bei derAfA meldet.Was er ja sowiso tun muss.Schon im Vorfeld wenn er weiss dass er arbeitslos wird. Aber Sie kennen sich damit sicher besser aus. Gruss Zoran
W*lfgangam 24.05.2015 | 18:16
Hallo Annemarie, stimmt. Ich habe mich verzählt, 63 + 6 ist richtig - danke für die Korrektur! Gruß w.
Karl-Heinzam 24.05.2015 | 20:18
Erstaunlich, was hier für unseriöse Tipps gegeben werden. Und DAS ist auch gut so! :-)
Karl-Heinzam 24.05.2015 | 20:41
So ein Schmarrn! Entweder man ist arbeitsunfähig erkrankt oder man ist es nicht. Wenn man es ist, braucht man Ihren Ratschlag, sich krankschreiben zu lassen, nicht. Und wenn man nicht arbeitsunfähig erkrankt ist, gehört schon ein gewisses schauspielerisches Talent dazu, sowohl den Arzt als auch die Krankenkasse, bzw. deren medizinischen Dienst, hinters Licht zu führen. Mag sein, dass Sie über dieses Talent verfügen. Ob Sie allerdings darauf stolz sein sollten, lasse ich mal dahin gestellt. Immerhin wissen wir ja nun dank Ihres Ratschlags, dass die medizinischen Dienste der GKVen durchaus ihren Sinn haben. ;-)
Karl-Heinzam 24.05.2015 | 21:13
Sie scheinen das Prinzip der solidarisch finanzierten Sozialversicherungen nicht verstanden zu haben. Wenn alle Versicherten so dächten wie Sie, wären die Sozialversicherungen schon längst pleite und statt Rente gäbe es dann Gutscheine für Lebensmittel, Kleidung und einen Schlafplatz in einer Einfachunterkunft. Wer seinem Arzt und der Krankenkasse eine nicht existente Arbeitsunfähigkeit vorspielt, ist ein Betrüger. Es ist mir aber zu mühselig, Ihnen das verständlich zu machen. Es freut mich aber, dass ich Sie zum Nachdenken anregen konnte!
zoranam 24.05.2015 | 20:55
Ich denke es ist legitim. Was ist mit einem 25 jährigen der vielleicht sein Leben lang Hartz 4 bezieht und wahrscheinlich nie was in die Sozialkassen einzahlt. Dann ist es gerecht wenn jemand der über 40 Jahre in die Kassen eingezahlt hat und dem die noch viele % von seiner Rente wegnehmen, dies nutzt. Und niemand braucht was von Moral zu sagen. Wenn ich sehe was ich in 47 Jahren Arbeit in die Kassen gezahlt habe und mit welcher Rente ich abgespeist werde, dann halte ich nichts von der Moral in Deutschland. Ausserdem wer über 40 gearbeitet hat und dann mal eben seinen Arbeitsplatz verliert, ist aller Wahrscheinlichkeit nicht mehr der gesündeste. Wir dir die immer gearbeitet haben werden doch wohl beschissen. Gruss Zoran
zoranam 24.05.2015 | 22:17
Sie sind ein Träumer. Träumen sie weiter von einer gyten Welt
Karl-Heinzam 25.05.2015 | 00:21
Dass die allermeisten Mitbürger ehrlich sind und nichts davon halten, ihren Ärzten nicht existente AUs vorzuspielen, ist kein Traum, sondern Realität. Und dass sich seriöse Ärzte nicht ohne Weiteres für dumm verkaufen lassen ebenfalls. Weil es Leute wie Sie gibt, haben zahlreiche Mitbürger bei den "MdKs" sichere Arbeitsplätze gefunden. Dankeschön dafür! ;-)
zoranam 25.05.2015 | 11:02
Was glauben Sie wie viele sich einen Krankenschein nehmen um ihre Wohnung zu renovieren. Ich kenne da eine Menge. Das Finanzamt wird täglich beschissen. Und die Richtigen, die Reichen zahlen gar nichts. Soviel zur Solidargemeinschaft. Und jetzt ist uns auch noch das Streickrecht massiv eingeschrenkt worden. Tolle Solidarität. Gruss Zoran
zoranam 25.05.2015 | 10:55
Die allermeisten ehrlich??????? Sie träumen wirklich. Bleiben Sie einer der Guten.
Karl-Heinzam 25.05.2015 | 11:55
Das SIE eine ganze Menge von dieser übelen Sorte kennen, glaube ich Ihnen aufs Wort. Es kommt immer darauf an, in welchen Gegenden man aufgewachsen ist und in welchen Kreisen man verkehrt. Aber dann noch zu behaupten, "das seien die Meisten", ist schon ziemlich asozial. Und übrigens: Wenn Sie nach über 40 Arbeitsjahren nur eine mickrige Rente bekommen, liegt das wohl daran, dass Sie infolge zu geringer Arbeitseinkommen zu wenig in die Rentenkasse eingezahlt haben. Ich kenne nämlich eine "ganze Menge" Leute, die deutlich weniger als 40 jahre gearbeitet haben aber trotzdem ganz beachtliche Renten bekommen. Haben Sie etwa in der Schule nicht richtig aufgepasst?;-)
Erikaam 25.05.2015 | 14:01
Na klar, wer seine Wohnung renovieren möchte, benötigt dafür 18 Monate. Sie sollten mal Ihr Glück als Komiker versuchen. :-):-):-)
zoranam 25.05.2015 | 14:02
Jetzt werden Sie mir zu dumm. es macht keinen Spass mehr mit Ihnen zu streiten
Klaus Brechtam 26.05.2015 | 13:20
Ein herzliches Dankeschön all denjenigen, die sich ernsthaft meinem Anliegen angenommen haben. Arbeiten mittels eines Minijobs aber ist mein absoluter Favorit - dies werde ich dann, sollte es soweit kommen, sicherlich auch machen. Diese Möglichkeit war mir bislang überhaupt nicht bekannt. Dankeschön für diesen wertvollen Tipp! Alles Gute euch allen - vielen Dank nochmals. Viele Grüße vom Staufer
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