Hallo GeRo,
Sie können zwar grundsätzlich auch bereits vorab Ihre noch fehlenden freiwilligen Beiträge einzahlen. Allerdings können diese Beiträge aus technischen Gründen leider nicht vorab in Ihrem Rentenversicherungskonto angerechnet werden. Die [freiwilligen Rentenversicherungsbeiträge:]https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/rentenminderung-ausgleichen-so-gehts.html für einen konkreten Monat können immer erst zu Beginn des jeweiligen Monats in Ihrem Rentenversicherungskonto gebucht werden. Wenn Sie also bereits jetzt Ihre noch fehlenden Beitragsmonate in einer Summe einzahlen, kann das Geld nur als Guthaben verwaltet werden und dann Monat für Monat Ihrem Rentenversicherungskonto gutgeschrieben werden.