Hallo Jule Metin,
wenn SIe von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter die Info erhalten haben, dass das ÜG bereits angewiesen wurde, bedeutet das, dass die Bank den Auftrag hat den Betrag an Sie auszuzahlen. Da nun einige Tage abgelaufen sind, sollte das Geld bei Ihrer zuständigen Bank "in Wert" gestellt worden sein, so dass es an Sie ausgezahlt werden kann. Eine persönliche Nachfrage könnte ebenfalls zielführend sein.